Zulassungsstelle in Lüdinghausen (Landkreis Coesfeld)

Adresse:

Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen

Kontakt:

Fax:
02591-9183-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Plesker
Sehr freundliche und hilfsbereite Angestellte
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Jenny H.
Ich bin jedes mal auf's neue Begeistert . Mitarbeiter sind immer super freundlich und Hilfsbereit. Wir hatten heute Morgen einen Termin um 2 Fahrzeuge umzumelden , mein Mann hatte leider die Schilder vergessen , das war gar kein Problem die Dame meinte das wir nach Hause fahren könnten und sie eben holen könnten den Rest hatte sie fertig . Ich habe die Schilder geholt und durfte so durchhuschen und war in 1 Minute wieder fertig . Sowas würde es in Dülmen nicht geben , hat man da was vergessen hat man absolutes Pech . Da heißt es neuer Termin der Teilweise bis zu 6 Wochen dauert !
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Heike Heck
Finger weg von der Zulassungsstelle Lüdinghausen! Kurzum: arrogant, borniert, unfreundlich und frech. Statt kundenorientiertem Service gibt’s dort bürokratische Willkür und patzige Sprüche wie: „Wollen Sie mir meinen Job erklären?“, „Wir sind hier die Behörde und sagen, was Sie zu tun haben“, „Sehen Sie zu, wie Sie Ihre Unterlagen erhalten!“ Heute zweimal vergeblich vor Ort gewesen, fast 7 Stunden Zeit verloren – am Ende musste man nach Dülmen ausweichen, wo man freundlich, hilfsbereit und lösungsorientiert arbeitet. Empfehlung: Wer kann, fährt lieber direkt nach Dülmen.
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Ben Zin
Unsympathisch und unfreundlich. Zumindest wurde das Anliegen bearbeitet.
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Artur Schupp
Ohne Termin hat man keine Chance, sondern muss nach Dülmen. Bei der letzten Terminanfrage betrug die Wartezeit fast acht Wochen!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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