Zulassungsstelle in Lüdinghausen (Landkreis Coesfeld)

Adresse:

Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen

Kontakt:

Fax:
02591-9183-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Chris Palm
Unser heutiger Termin bei der Verkehrsbehörde Lüdinghausen war leider alles andere als angenehm. Der Termin war für 9:30 Uhr angesetzt, wir wurden jedoch erst etwa 20 Minuten später aufgerufen. Das war für uns kein Problem, da wir bereits mit einer gewissen Wartezeit gerechnet hatten. Als wir dann jedoch von Frau Neuhaus in Empfang genommen wurden, nahm das Chaos seinen Lauf. Bereits am vorherigen Montag waren wir dort gewesen, um eine Plakette am Kennzeichen zu erneuern, da sich die alte gelöst hatte. Nun mussten wir feststellen, dass sich die neue Plakette erneut anfing zu lösen – offensichtlich, weil der Untergrund nicht richtig gereinigt worden war. Statt das Problem sachlich zu prüfen, wurde uns direkt unterstellt, wir hätten an der Plakette herumgeknibbelt. Erst als Frau Neuhaus selbst erkannte, dass es sich tatsächlich um eine unsaubere Oberfläche handelte, änderte sie abrupt ihren Ton und meinte nur, wir sollten nächstes Mal das Kennzeichen mitbringen und vorher reinigen. Weiter ging es mit unserem eigentlichen Anliegen: Ein verlorener Fahrzeugbrief, der von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet wurde, aber nie ankam. Wir hatten ein offizielles Schreiben der Bank und versicherten den Verlust eidesstattlich. Dennoch wurde ein Personalausweis im Original verlangt – eine digitale Kopie reichte nicht aus. Nach der Zahlung der Gebühren müssen wir nun trotzdem noch zwei Wochen auf den neuen Brief warten. Die Krönung des Termins war jedoch die Art und Weise, wie wir behandelt wurden. Wir wurden belehrt, dass falsche Angaben strafbar sind – was natürlich zur Pflicht der Behörde gehört. Allerdings war deutlich zu spüren, dass man uns überhaupt nicht glaubte. Der Blickkontakt von Frau Neuhaus sprach Bände, ebenso wie ihr genervtes Verhalten und mehrfaches Augenverdrehen. Man hatte den Eindruck, dass sie uns so schnell wie möglich loswerden wollte, anstatt unser Anliegen mit der notwendigen Sachlichkeit und Professionalität zu bearbeiten. Insgesamt war unser Besuch ein Paradebeispiel für mangelnde Kundenfreundlichkeit und unnötige Bürokratie. Freundlichkeit und ein respektvoller Umgang sollten auch in Behörden selbstverständlich sein – leider war das hier nicht der Fall. Wenn dies die übliche Arbeitsweise der Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen ist, dann wünsche ich viel Erfolg damit.
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Leandro Santos
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Wolfgang Kadow
Nettes kompetentes Personal. Ich war 100% zufrieden. Pünktlicher Aufruf beim Termin.Tolle Terminerinnerung.
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Sibylle Stenzel
Ich komme 20 Minuten vor dem Termin mit Wartenummer 208 in die Behörde und siehe da, es war schon Nummer 210 dran. Dann Nr. 215 usw. aufsteigend. Schließlich war ich dann kurz vor Toresschluss der letzte Kunde. Das hat mir nun überhaupt nicht gefallen. Was soll das dann mit Terminen?
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Ella
Zum wiederholten Male sehr unfreundlich, hier hat anscheinend keiner Lust Kunden freundlich zu behandeln. Nächstes Mal fahr ich lieber nach Dülmen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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