Zulassungsstelle in Lüdinghausen (Landkreis Coesfeld)
Adresse:
Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Michael
Peter W. Müller
Update 06.09.2024: Für Monate im vorraus ausgebucht! 2 x keinen Termin bekommen. Armes Deutschland!!
Update: 09.11 2022 Ich war heute wieder da. Alles vorher geschriebenen trifft nach wie vor zu. Immer wieder zu empfehlen...abgesehen von der Preisgestaltung.
Sehr nett, kompetent und in meinem Fall auch noch sehr besonnen und ruhig reagiert.
Martin Söffker
Was soll ich sagen, eigentlich wie jedes Amt in Deutschland! Unfreundlich, warum die Angestellten immer meinen sie sind was besseres, man ihr meldet nur Autos an oder ab das ist doch nicht so schwer . War dort um eigentlich ein Auto anzumelden, OK es waren dann doch zwei, muß dazu sagen nach mir war kein anderer Kunde und es war 10 Uhr morgens. Versuch mach kluch , nein auf gar keinen Fall,ein extra Termin. Ich könnte es verstehen wenn nach mir 10-20 Personen warten würden aber nicht einer . Sowas gibt es doch nur in Deutschland! Armes Deutschland, die Bürger werden doch nur verarscht!
Maike Manzer
Ich hatte Glück und habe sehr kurzfristig einen Termin bekommen, weil jemand abgesagt hat. Sonst hätte ich nach Dülmen fahren müssen zur offenen Sprechstunde mit Wartezeit. Die Mitarbeiter sind super nett und freundlich. Es sind leider sehr wenige Mitarbeiter und diese stehen mächtig unter Stress, um es möglichst allen recht zu machen. Jeder ist sicher gefrustet über Wartezeiten, aber dafür können die Mitarbeiter gar nichts. Wenn ich das Gejammer lese von wegen 3 Stunden Wartezeit und halber Urlaubstag, dann ist das Jammern auf hohem Niveau. Fahrt doch mal in die Großstädte und geht da zur Zulassungstelle. Berlin, Hamburg oder Köln. Da freut ihr euch über 3 Stunden und könnt das Glück kaum fassen. Hinter den Schreibtischen sitzen Menschen, also behandelt sie freundlich und lasst den Frust nicht an denen aus. Die sind auch gefrustet und haben ein wenig Nettigkeit verdient.
daniel olesch
Ohne probleme... kompetent und professionell...
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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