Zulassungsstelle in Dülmen (Landkreis Coesfeld)

Adresse:

Kreuzweg 27
48249 Dülmen

Kontakt:

Fax:
02594-9436-3699

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Roswitha Gundelach
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A. J.
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Marie Frank
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Ilona Nicole Treppner-Schumann
Pesonal sehr freundlich, aber nur mit Termin nervt. Da ist man froh endlich den Führerschein zu haben, muss man 2 Wochen auf einen Termin warten und weitere 2 Wochen bis die echte Karte da ist. Nervig!
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Ralf Und Claudia Hanke
Lucky, mein Hund erzählt: Heute Morgen war ein aufregender Tag! Herrchen ist schon früh, um Punkt 7 Uhr, losgefahren. Ich wusste, da steht etwas Wichtiges an, denn er war ganz geschäftig. Um 7:15 Uhr kamen wir bei der KFZ-Zulassungsstelle in Dülmen an. Aber oh je – da standen schon zehn Leute vor uns! Kurz darauf gesellte sich eine junge Frau dazu. Als sich um 8 Uhr die Tür öffnete, wollte sie natürlich gleich als Erste hinein. Doch mein Herrchen stellte sich tapfer vor und sagte freundlich, aber bestimmt: „Stopp, junge Dame. "Hier geht es nicht nach Geschlecht, sondern nach Pünktlichkeit.“ Da musste ich grinsen – so ist mein Herrchen eben. Dann sortierten wir uns alle brav in drei Reihen, um auf den Aufruf zu warten. Nur wer die richtigen Unterlagen dabei hatte, durfte überhaupt erst in den „Raum der Begierde“, wie die Leute ihn nannten. Zum Glück hatte Herrchen alles dabei, also durften wir hinein. Wir hatten die Startnummer 11. Schon um 8:45 Uhr wurden wir aufgerufen! Die Formalitäten gingen erstaunlich flott. Danach holte Herrchen die Nummernschilder, dann wieder hoch, um die Stempel und Abzeichen abzuholen. Alles war gut organisiert – und um 9:30 Uhr waren wir tatsächlich fertig. Ich war richtig erstaunt, wie schnell das ging! Mein Fazit als Hund: Das Straßenverkehrsamt in Dülmen funktioniert wunderbar. Aber vielleicht sollte der Kreis Coesfeld überlegen, noch einen weiteren Standort einzurichten – dann müssten Herrchen und viele andere nicht so früh anstehen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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