Zulassungsstelle in Ahaus (Landkreis Borken)

Adresse:

Bahnhofstr. 93
48683 Ahaus

Kontakt:

Fax:
02561-912-216

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Georg Ewerlein
Ich war ohne Anmeldung in Ahaus beim Stva. Dort wurde ich trotzdem sehr nett und höflich empfangen. Mein Anliegen wurde sofort bearbeitet. Toll. Vielen, vielen Dank. 👍👍👍
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Jessica Cor
Heute dort gewesen für eine KFZ Wiederzulassung und eine Führerscheinausstellung nach bestandener CE Prüfung, die Dame vom Info II (auf dem Schild stand Frau Musholt) war wirklich sehr freundlich, ruhig und sehr hilfsbereit. Danke dafür 😊
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La La9
Ich bin froh im Kreis Borken zu wohnen! die Straßenverkehrsämter sind super Freundlich und Professionell. Mit einem Termin der verhältnismäßig schnell zu bekommen ist ohne große Wartezeit ist jedes Anliegen schnell bearbeitet. Bei meiner letzten Zulassung passte etwas mit der Versicherungsnummer nicht, die Frau Riede hat sich die Zeit genommen und ich konnte eine neue Nummer Anfragen und hat mich nicht direkt weggeschickt wie andere Zulassungsämter es gemacht hätten. Großes Lob für die Geduld auch wenn mal was nicht planmäßig läuft. Bei meinem nächsten Anliegen werde ich aufjedenfall wieder dort sein.
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Miriam ter Denge
Leider hab ich das Gefühl das sich gewisse Personen dort nicht so gut mit ihrem Job auskennen, musste lange diskutieren und hab freche antworten bekommen! Natürlich hatte ich im Endeffekt recht! 🤦🏼‍♀️
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Mic Mue
Sehr schnelle und unkomplizierte Zulassung. Im Gegensatz zu Borken und Bocholt. Nettes und freundliches Personal, weiter so.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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