Zulassungsstelle in Meschede (Hochsauerlandkreis)

Adresse:

Steinstr. 27
59872 Meschede

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0291-942-6125

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Daniel Hagemann
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2PRO4YOU
⭐ 1/5 – Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus Mein heutiger Kontakt mit Frau Margit Habrock war mit Abstand einer der unangenehmsten Behördentermine, die ich bisher erlebt habe. Von Beginn an wurde in einem derart herablassenden und arroganten Ton kommuniziert, dass man sich ernsthaft fragen musste, ob normale Fragen hier überhaupt erwünscht sind. Statt einem etwas vernünftig zu erklären, wurde einem permanent das Gefühl vermittelt, man sei vollkommen begriffsstutzig und könne froh sein, überhaupt eine Antwort zu bekommen. Besonders bemerkenswert finde ich, dass ausgerechnet jemand im direkten Bürgerkontakt offenbar derart wenig Wert darauf legt, Menschen respektvoll und auf Augenhöhe zu behandeln. Niemand erwartet im Straßenverkehrsamt einen roten Teppich / ein Mindestmaß an Anstand, Höflichkeit und Professionalität allerdings schon. Fehler oder Unwissenheit eines Bürgers kann man freundlich korrigieren. Man muss Menschen deswegen nicht von oben herab behandeln. Wer täglich mit Bürgern arbeitet, sollte eigentlich wissen, dass Fachwissen keinen arroganten Umgangston ersetzt. Ich bin jedenfalls selten aus einem Termin gegangen und hatte dermaßen deutlich das Gefühl: So möchte ich von einer öffentlichen Verwaltung definitiv nicht behandelt werden. Für das heutige Auftreten: 1 Stern & selbst der fällt schwer.
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mike metten
Am 26.06. hatte ich einen Termin zur Zulassung eines Bootstrailers. Vor Ort wurde mir mitgeteilt, dass eine Zulassung zunächst nicht möglich sei, da zuerst ein Antrag bzw. eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt werden müsse. Man versicherte mir, dass man sich anschließend telefonisch bei mir melden würde. Bis heute habe ich jedoch keinen Anruf erhalten. Ich selbst habe bereits viermal dort angerufen und wurde jedes Mal mit der Aussage abgewiesen, dass noch keine Rückmeldung vom KBA vorliege. Meine Unterlagen sind vollständig. Ich habe den neuen TÜV-Bericht, die originale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die eVB-Nummer der Versicherung eingereicht. Dadurch ist mein Urlaub in diesem Jahr leider komplett ruiniert. Übrigens erhält man als Privatperson beim KBA neue Fahrzeugpapiere innerhalb von etwa vier Wochen. Das nenne ich effektives Arbeiten
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Janine
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christopher Schüngel
Super netter Service! Keine Zulassungsstelle ist kundenorientierter! Besonders zu erwähnen ist das außerordentlich zuvorkommende und unkomplizierte Verhalten des Herrn Wahle. Habe sowohl Arnsberg als auch Brilon ausprobiert. Meschede ist aber einfach mein Favorit unter den Dreien.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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