Zulassungsstelle in Meschede (Hochsauerlandkreis)

Adresse:

Steinstr. 27
59872 Meschede

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0291-942-6125

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Skyjumper Martin
Tja wie bewertet man ein Straßenverkehrsamt? Die Mitarbeiter sind alle sehr nett, die meisten auch kompetent. Was sehr merkwürdig ist, die Terminpflicht? Wieso kommen die Mitarbeiterinnen dann in den Wartebereich und fragen wer einen Termin hat!? Und ich warte 14 Tage um mein Neufahrzeug zu zulassen. Dann kommen - offenbar Händler - marschieren gleich durch und kommen nach einer Minute wieder raus, geben offenbar nur die Unterlagen ab. Der Service bekommt dann mal ☆ Aber auf jeden Fall herzlichen Dank an die Mitarbeiter
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Dirk Schnoede
Trotz Samstag und ohne Termin super freundlich gelaufen. Danke
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Timo Overhageböck
Heute Kurzfristig über die Gewerbeanmeldung ein KFZ zugelassen. Telefonisch wie Vorort wurde mir super weiter geholfen. Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und den freundlichen Umgang.
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Katharina Bremer
Lachhaft seit Corona Zeiten ruhen die sich nur aus 😇 Als normal Arbeiter kannst du die Zeiten nicht wahrnehmen wenn man nicht aus Meschede kommt. Und dann kommt man ohne Termin an einem freien spontanen Tag um den Führerschein zu tauschen, wo ein netter Junger Mann uns auch so geholfen hätte. Aber eine unhöfliche Dame (Mitarbeiterin) meinte sich einmischen zu müssen und zu sagen..es geht nix ohne termin 🤣🤣🤣 Es war zu dem Zeitpunkt KEINER DA und hat gewartet 😉 Danke für nix
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Finn Nowak
Frau Gruß hat mein Anliegen bearbeitet und ich bin durchweg zufrieden. Sehr freundlicher Service und wenig bis keine Wartezeit. Vielen Dank!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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