Zulassungsstelle in Brilon (Hochsauerlandkreis)

Adresse:

Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02961-9426384

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bernd Schaefer
Unglaublich man ruft da an kommt sogar durch stellt seine frage noch nicht mal ganz zu Ende , da bekommt man schon an den kopf geknallt nein das kann ich nicht .Also ich werde Brilon nicht mehr Kontaktieren . Aber vlt ist das ja so von der Behörde gewollt das keiner mehr kommt dann hatt man mehr zeit für andere sachen .
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Petra Kemmerling
Unglaublich aber wahr ... die Mitarbeiterin war leider nicht in der Lage einen Personalausweis richtig zu lesen und hat dann mal prompt die Vollmachtformulare (übers Autohaus) falsch auf den Geburtsnamen ausgefüllt und nicht auf den jetzigen Nachnamen. Beim Formular für die Kfz-Steuer wurde sogar der richtige Nachname mit Tippex auf den falschen geändert. Ende vom Lied: Autoanmeldung um einen Tag verschoben, neue Vollmacht nötig und Gebühr fürs Wunschkennzeichen musste ich trotz Fehler vom Amt selbst noch zusätzlich bezahlen, obwohl das alte Kennzeichen nur übernommen werden sollte ... da bleiben einem nicht mehr viele Worte übrig zu sagen ...
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M. L.
Soweit alles okay Schade ist es jedoch das man nur noch online Termine buchen kann. Für Menschen ohne Internet keine Chance. Selbst wenn man vor Ort ist und fragt heist es nur „sie müssen online einen Termin buchen“. Sowas sollte man ändern. Früher ging man einfach dahin, hast eine Nummer gezogen und hast 10-20 min gewartet und gut war. Und nun. Online Termine.find ich nicht okay. Deshalb der Stern Abzug.
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Luisa Runge
Sehr unkomplizierte und nette Beratung bzw. Bearbeitung meines Anliegens
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Manuel Grosser
Wurde von zwei netten Damen empfangen und hat alles schnell und reibungslos geklappt. Gerne wieder.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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