Zulassungsstelle in Wolfenbüttel (Landkreis Wolfenbüttel)

Adresse:

Halchtersche Str. 26
38304 Wolfenbüttel

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05331-84-553

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Deyar Omar
Am besten würde ich gar kein Stein geben, die Mitarbeiterin an der Kasse richtig unhöflich geht und ein um, als wär man ein Dreck Gestern bin ich eingegangen ohne Termine, weil ich das nicht wusste und es war 17:30 Uhr. Ich bin bei Anmeldung und abmelden in Raum gegangen. Da waren alle Mitarbeiter frei und ich sollte nach vorne gehen. Die Mitarbeiter der Katze sagen, dass ich ein Karte kriegen soll, damit ich nach vorne gehen kann. Die meinte zu mir kann ich ihn nicht geben. Ich meinte warum weil sie ohne Termine sind aber ich meinte zu ihr, sie haben erst um 18:00 Uhr Feierabend. Sie sagt nein wir haben jetzt schon Feierabend. Sag wann du das dann im Internet daraufhin kam keine Antwort richtig unhöflich. Punkt
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Andreas
Tremin online einen Tag vorher gebucht. Top Ablauf, fast keine Wartezeit, schlanker Prozess. Freundliche Mitarbeiter
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Christof Schari
Absolut unprofessionelles Verhalten
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Nesrin Mostafa
Ich war vor Kurzem dort, um mein neues Auto anzumelden, und es war eine sehr positive Erfahrung. Die Wartezeit betrug weniger als 10 Minuten, und in weniger als 30 Minuten war alles erledigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren freundlich, hilfsbereit und professionell. Kostenlose Parkplätze sind ebenfalls vorhanden – wirklich toller Service! Vielen Dank an das gesamte Team für die Freundlichkeit und effiziente Arbeit! 🚗✨
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Beate Krull
Ein besonderes Lob geht an Herrn Mahnkopf. Ein sehr freundlicher und humorvoller Mitarbeiter. Den Tag so zu beginnen ist einfach toll. Dankeschön Herr Mahnkopf und alles Gute für Sie

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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