Zulassungsstelle in Bremervörde (Landkreis Rotenburg (Wümme))

Adresse:

Amtsallee 7
27432 Bremervörde

Kontakt:

Fax:
04761-983-4398

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christina Gronau
Alles super :) War an einem Montagvormittag dort. Habe eine Marke gezogen und bevor ich mich hinsetzen konnte, wurde ich schon aufgerufen. Auch die Mitarbeiterinnen waren alle freundlich. Ging alles sehr schnell und daher gebe ich 5 Sterne.
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Ralf Tiedemann
Alle super Freundlich und Hilfsbereit bei der Zulassungsstelle. 👍Top und weiter so machen . Vielen Dank
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Bernd Schumann
Ein ganz großes Lob an die Mitarbeiterinnen der Zulassungs- und Führerscheinstelle Bremervörde. Noch nie bin ich so schnell und freundlich auf einer Zulassungsstelle behandelt worden. Und das obwohl ich ohne Termin mit vier Fahrzeugummeldungen am Start gewesen bin. Es ist sogar möglich gewesen, während eine Mitarbeiterin die Ummeldungen bearbeitet hat, bei einer weiteren meinen neuen Führerschein zu beantragen. Das ist echt Weltklasse! Vielen Dank für den super Service.
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Jonas
Ich möchte meine äußerst positive Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Bremervörde teilen. Alle drei Mitarbeiter, mit denen ich in Kontakt stand, waren äußerst hilfsbereit, freundlich und effizient. Ein besonderes Lob geht an Herrn Löhn. Seine Professionalität und sein Engagement sind bemerkenswert. Er hat sich besonders bemüht, mir bei meinen Anliegen zu helfen und alle Fragen kompetent zu beantworten. Vielen Dank an das gesamte Team für den ausgezeichneten Service!
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Jasmin Dornseiff
So hier kommt meine 5 Sterne Bewertung. Echt super freundliche Mitarbeiter die sich immer stets bemühen einen zu helfen. Warte Zeiten sind bei allen malen (glaube 6 mal) die ich da war immer kurz gewesen. Bin leider nicht so gut in Bewertungen schreiben. Alles im allen ein guter Service.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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