Zulassungsstelle in Wallenhorst (Landkreis Osnabrück)
Adresse:
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Joel Weber
Unfreundlich
Anton Huegel
Hier ein Auto anzumelden ist eine große Freude. Das Personal ist super kompetent und super freundlich.
Leider muss ich als Nicht-Wallenhorster nen Termin machen. Ist aber kein Problem, genug Termine frei!
Gerne wieder!
Gudrun Hobel
Ich habe gute Erfahrungen, im Rathaus ,alle sind nett und freundlich ,hilfsbereit!!!
Hochzeitssängerin Janet - Osnabrück Münster NRW NI
Ich mag das Rathaus in Wallenhorst. Die Mitarbeiter, ob vom Standesamt oder anderen Bereichen, waren stets sehr freundlich und kompetent! Vielen Dank dafür :)
Mr Hima
Schnell Anmelden, ohne Termin!
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Benzin
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74kW (101 PS)
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14.990,00 €
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MwSt. ausweisbar.
Nr.: 18359
Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung
Okt. 2021
Schaltgetriebe
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74kW (101 PS)
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PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.