Zulassungsstelle in Osnabrück (Landkreis Osnabrück)

Adresse:

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Kontakt:

Fax:
0541-501-4432

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Antje S
Ich kann die schlechten Bewertungen nicht nachvollziehen. Bin heute dagewesen um ein Schild für einen Fahrradträger machen zu lassen. Die Frau, die mich dort bedient hat war super nett und auf Zack, nach nicht einmal 2 Minuten war mein Schild fertig und sie hat sogar noch mit aufgepasst, dass mein gehbehinderter Vater nicht hinfällt, weil der Eingangsbereich für ihn etwas schwierig zu bewältigen war. Jederzeit wieder!
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Inga P.
Auf diese Mail vor 4 Wochen habe ich leider keine Antwort erhalten: Sehr geehrtes Kroschke Team, Heute habe ich 2 Kennzeichen in Ihrer Filiale im Kreishaus Osnabrück gekauft. Ich wurde von den Mitarberinnen aufgefordert eine von drei Folien auszuwählen. Auf dem Tresen lagen drei Beispielkennzeichen mit diesen Folien. Ich bemerke, dass es mir völlig egal sei und entschied mich dann für das mittlere Beispiel. Als die Kennzeichen dann fertig waren musste ich 5€ pro Schild extra für die Carbonfolie bezahlen. Weder auf den Beispielschildern wurde auf die Kosten verwiesen, noch haben Ihre Mitarbeiterinnen darauf aufmerksam. gemacht. Ich habe mich vor Ort direkt über die Vorgehensweise beschwert, musst aber trotzdem voll zahlen. Diese Art und Weise ist für mich eine wirklich unmögliche Abzocke.
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André Eckardt
Vorsicht Abzocke !!!
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Stanislav Zude
Seit der kleine Container am Nahne Center nicht mehr von Kroschke betrieben wird... Grottiger Service und ein lustloser Mitarbeiter. Ich war es gewohnt die Dokumente morgens bis 8 abzugeben und mittags erledigt abzuholen. Jetzt auf einmal hieß es, die werden erst am nächsten Tag bearbeitet.. (Am Tag davor war es an der selben Stelle auch möglich). Die Zulassungsstelle selber nimmt von Händlern bis 9 Uhr die vorbereiteten Taschen an. Das letzte mal, dass ich den Dienst in Anspruch nehme, weder Zulassung, noch Kennzeichen werde ich dort noch in Auftrag geben. Ein Stammkunde weniger!
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Mohamad Khalil

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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