Zulassungsstelle in Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück)

Adresse:

Oeseder Str. 79
49124 Georgsmarienhütte

Kontakt:

Fax:
05401-850-333

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas C.
Sehr höfliche und entgegenkommende Mitarbeiter(in). Schneller Termin, unkompliziertes Ab -und Anmelden. Danke vor allem an Fr. Kobuß. 🙏
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s n
Sehr unfreundliches Personal. Keinem zu empfehlen!
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Carsten Burmeister
Absolut unfreundliches und patziges Personal, jede Frage ist eine Frage zu viel! Nachdem ich sagte: haben die Bewertungen bei Google doch ihre Richtigkeit , weil mir der Ton der Dame überhaupt nicht gepasst hat .. wurde die Dame extrem laut,fast schon schreiend sagte sie : warum kommen sie dann hier her etc. bla bla 😂 absolut nicht zu empfehlen, null Kritik fähig oder sonstiges. Ab jetzt immer direkt zum Landkreis nach nahne.
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André Schmidt
Pissig unfreundliches Personal. Begleitpersonen werden raus geschickt. Weiter so, so hält man sich die Kunden vom Leibe. Beamte dürfen sich ja alles erlauben. Nächstes Mal lieber wieder direkt nach Osnabrück, auch wenn es dort etwas länger dauert.
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Zockerpierre12345
Der Laden geht garnicht. Man bekommt durch das "Personal" sofort zu spüren das man stört. Die Dame war noch ein bisschen freundlich, ihr langhaariger Kollege ging garnicht!!! Unfreundlich von oben herab. Und der Typ wird von meinen Steuergeldern bezahlt! Jetzt ist klar warum da viele Termine frei sind. Ich bin anschließend direkt zum LK OS , da ist mir sofort, ohne Termin, geholfen worden. Da haben die Kollegen aus GMHütte einen katastrophalen Ruf!! Mein Anliegen hat übrigens ganze 10min gedauert. Stadt GMHütte, lächerlich u Bürgerfeindlich!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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