Zulassungsstelle in Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück)

Adresse:

Oeseder Str. 79
49124 Georgsmarienhütte

Kontakt:

Fax:
05401-850-333

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Norbert Eitzert
Termin 09.05.2025, 09:30 Uhr: Wir waren pünktlich, wurden auch ebenso aufgerufen. Da wir uns ordentlich vorbereitet hatten, war der administrative Part ohne Komplikationen erledigt. Besonders erwähnenswert: Die Sachbearbeiterin war sehr nett, freundlich, humorvoll - besser geht es nicht! 5 Sterne Plus! PS: Besonders herzlicher Dank an Frau D.-S.!
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Hans-Joachim Wagner
Unkompliziert, schnell, freundlich, korrekt ! Danke !!
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Cool Icebear
Man kommt sich vor wie in der Ex-DDR. Türspion im Wartezimmer, wo man sich fragt, wer einen gerade beobachtet, im Glaskasten, scheinbar beim Chef der Abteilung, kein freundliches Wort, Eiseskälte! Ansonsten ging es Recht zügig.
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Airforce 1211
Kurz und knapp! Online Zulassung für ein Kfz ist eine Katastrophe! Reservierungspin ist nicht hinterlegt! Samstag telefonisch jemanden erreichen, eine Katastrophe! Wie kann es sein das georgsmarienhütte und der Landkreis unabhängig von einander arbeiten und man keine Hilfe bekommt! Total hinterher was Digitalisierung angeht. Die 2 Sterne auch nur weil die Mitarbeiter freundlich sind,der Rest was das Management angeht reiner müll! Keine vernünftigen Erklärungen oder Support! Anstatt im Internet gleich bei Kennzeichen Zulassung zu schreiben das der Pin nur direkt abgefragt werden kann! beim Mitarbeiter...nein nix. Und der Telefon Support, darüber brauche ich nicht reden.0von0. Sterne. So jetzt bin ich mal gespannt ob da jemand was zu sagen hat. Danke fürs lesen.
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Frederic Bröcker
Ich hatte heute eine sehr angenehme Begegnung hier. Meine Sachbearbeiterin Frau Droege-Seifert war sehr freundlich, verständnisvoll und sehr kompetent. Auch zwischenmenschlich war es ein tolles Erlebnis hier. Wenn man sich hier ungerecht behandelt fühlt, ist das oft nur ein Spiegel dessen, was man selbst ausstrahlt. Also, vorher vorbereiten, alle Unterlagen zusammen haben, dann ist alles perfekt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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