Zulassungsstelle in Bramsche (Landkreis Osnabrück)

Adresse:

Hasestr. 11
49565 Bramsche

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05461-9327-190

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ulf Rosenthal
Schnelle und Unkomplizierte Abwicklung.
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Wowka
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Samsung galaxy 21 FE
Unglaublich!!!! Schade das es hier die Funktion nicht gibt keinen Stern zu vergeben:( Ich bin zu tiefst enttäuscht 😞 Da hat man vor einem Monat ca einen Termin bei der kfz Zulassungsstelle Kennzeichen Service vereinbart zum mal ich es sogar noch nachweisen konnte und da wird man einfach abgewiesen mit dem Kommentar " nein ich hab kein termin im system stehen mit ihrem namen 🤦‍♀️ Drecks Gesellschaft 😞🤦‍♀️
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Andreas X.
Rezension: Zulassungsstelle Bramsche Die Zulassungsstelle Bramsche zeichnet sich durch eine äußerst kundenunfreundliche Arbeitsweise aus, die sowohl für Privatpersonen als auch Gewerbetreibende erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Die Prozesse wirken unkoordiniert und unnötig bürokratisch, was zu vermeidbaren Verzögerungen und einem überaus lästigen Arbeitsablauf führt. Besonders hervorzuheben ist die oft unkulante und wenig lösungsorientierte Herangehensweise einiger Mitarbeiter. Statt Hilfestellungen anzubieten oder pragmatische Lösungen zu finden, werden häufig strikte Vorschriften zitiert, ohne die individuellen Umstände der Kunden zu berücksichtigen. Dies führt nicht selten zu Frust und verlängerten Wartezeiten, die durch eine flexiblere und kundenorientierte Arbeitsweise vermeidbar wären. Zusammengefasst hinterlässt die Zulassungsstelle Bramsche den Eindruck, dass hier nicht im Sinne des Bürgers, sondern lediglich nach starren Vorgaben gearbeitet wird. Wer hier auf einen reibungslosen und kundenfreundlichen Ablauf hofft, wird leider enttäuscht. Betonung: Diese Kritik soll nicht persönlich genommen werden sondern dient als allgemeiner Verbesserungsvorschlag und soll als Diskussionsbeitrag dienen. Schließlich wird auch beim Wählen der Rufnummer auf ein Ideen- und Beschwerdemanagement hingewiesen.
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Ulrike Schultz
Telefonisch Kontakt aufgenommen und wollte lediglich erfragen wer für mei Anliegen zuständig ist. Die Mitarbeiterin war an Unfreundlichkeit und Arroganz kaum zu überbieten. In der freien Wirtschaft hätte die geringe Chancen auf einen langfristigen Arbeitsplatz. Die Stadt sollte dringend an ihrer Kundenfreundlichkeit und dementsprechenden Schulungen ihrer Mitarbeiter arbeiten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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