Zulassungsstelle in Bramsche (Landkreis Osnabrück)

Adresse:

Hasestr. 11
49565 Bramsche

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05461-9327-190

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Vorname Nachname
Mahlzeit, man möchte mir bitte den Sinn davon erklären die Wilhelmstraße zu einer Einbahnstraße zu machen wenn doch die größten Fahrzeuge (Linienverkehr) da lang fahren dürfen?? Gleichzeitig darf der kleine Taxifahrer seinen Fahrgästen locker 3-5 € für Umwege aufbrummen. Es ist ja nicht so das Taxifahren schon Teuer genug ist. Es werden irgendwelche Staatliche geförderten Fahrservice aus dem Boden gestampft (die jetzt schon nachgewiesen Unrentabel sind) und dann kommt sowas. Entweder Einbahnstraße oder eben nicht. Ach ja und die Verkehrssituation am Markt auch nochmal überdenken. Macht es uns allen nicht unnötig schwer bitte. Haben wirklich besseres zu tun. PS: ich bin der Taxifahrer ✌️ mit freundlichen Grüßen.
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abdullah alderi
So ein unfreundliche mit arbeiterin habe ich auch noch nie gesehen sie wollte um 11:50 unser auto nicht anmelden weil sie um 12:00 Feierabend hat und wir haten ein termin für auto abmelden aber 1 auto pro termin ist noch mehr lächerlich
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Jannes
Sehr faule Mitarbeiter, Schade!
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Olli A. (Hey)
Hallo, und guten tag. Ich hatte heute die große überraschung mal zu sehen wie am Bramscher Berg die Grünflächen gereinigt werden, sprich unkraut entfernen usw. Also es ist gerade zu fahrlässig mit einem freischneider über die Beete zu gehen wenn Autos in der Nähe stehen, steine staub und so einiges andere wird mit extrem hoher geschwindigkeit gegen Parkende Pkw geschleudert, da sind starke beschädigungen nicht auszuschließen, das ist grob fahrlässig und gespart wird so am falschen ende. Zum Beweis habe ich mir die Freiheit herrausgenommen es zu Filmen. Vieleicht werden jetzt mal ein paar mitbürger und Stadt-Väter wach werden, immer nur steuern zahlen und dann bekommen wir sowas. Sorry aber das geht mal garnicht. Es gibt genug Gartenbau Firmen die das besser und genauer machen als das was ich heute sehen durfte.
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Sommer Sommer
Mega nettes Personal, was dort arbeitet in der KFZ Zulassung Stelle, und auch die Frau im Empfang von vor mega nett .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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