Zulassungsstelle in Northeim (Landkreis Northeim)

Adresse:

von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim

Kontakt:

Fax:
05551-708-567

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hergen Bröker
KFZ Zulassung. Hat alles super geklappt. Sehr nettes Personal. Ich hatte kaum Wartezeit.
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Silke
Neuer Führerschein musste beantragt werden. Im ersten Moment denkt man, Warteraum im Container, ist ja nicht so gemütlich. War aber in Ordnung so, vor allem die Heizung lief ganz gut in dem "Raum". Die Angestellte am " Schalter-Fenster" war total nett, hat sehr viel Ruhe ausgestrahlt, obwohl sie wahrscheinlich jeden Tag gefühlt 100 Mal das gleiche machen und sagen muss.
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Erna Menzel
Manchmal ist es ja so mit Behörden, dass man lange warten muss, auf gelangweilte, genervte Mitarbeiter trifft und/oder die Öffnungszeiten Arbeitnehmer unfreundlich sind. Gut, auch hier sind die Öffnungszeiten ausgewählt. Nichtsdestoweniger war das anmelden des Autos hier ein wahres Zuckerschlecken. Die Mitarbeiter waren (obwohl Freitag!) hoch motiviert, freundlich und geduldig. Der ganze Vorgang gut durchdacht und organisiert, sodass es zu einer minimalen Wartezeit kam. Auch wurde jemandem, dem der Prozess des Autoanmeldens nicht so vertraut war in aller Ruhe und freundlich nochmal alles erklärt. Warum mache ich mir jetzt die Mühe das hier alles runterzutippsen? Es wird genug geschimpft über Behörden und hier sehe ich da eigentlich keinen Grund. Darf gerne überall so laufen!
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Sternchen
Kurze Wartezeit, hat alles prima geklappt.
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Sascha Schuster
Sehr nettes Personal. Super hilfsbereit. Ich bin sehr begeistert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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