Zulassungsstelle in Einbeck (Landkreis Northeim)

Adresse:

Hullerser Str. 19
37574 Einbeck

Kontakt:

Fax:
05551-708-8239

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sebastian Thiede
Heute mein Auto umgemeldet,klappte schnell und reibungslos
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Dietmar
Ich kann dieser Kfz- Zulassungsbehörde in Einbeck nur ein großes Lob aussprechen. So schnell und dann auch noch sehr freundlich, das hab ich noch in keiner anderen Behörde erlebt. Vielen Dank Frau Lindner, und machen sie weiter so❗
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Daniel Katschura
Ich war bei der Zulassungsstelle Einbeck, um meinen BMW 540i (Japan-Reimport) ab- und wieder neu anzumelden. Dabei gab es ein besonderes Problem: Am Kofferraumdeckel ist der Platz bauartbedingt so klein, dass kein normales deutsches Kennzeichen (egal ob ein- oder zweizeilig) passt. Dafür brauchte ich eine Sondergenehmigung, um ein spezielles Kennzeichen montieren zu dürfen. Die Mitarbeiterin, die mich betreut hat, war einfach klasse: Sie hat mir genau erklärt, was ich dafür brauche, und sich persönlich darum gekümmert, die Genehmigung beim Landkreis einzuholen. Sie hat wirklich alles gegeben, damit ich meinen Wagen ohne Umbauten zulassen konnte – und am Ende hat es reibungslos geklappt. Ich habe selten erlebt, dass sich eine Zulassungsstelle so engagiert und freundlich für einen Kunden einsetzt. Man hat richtig gemerkt, dass sie sich mit mir gefreut hat, als alles erledigt war. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – absolut empfehlenswert!
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Martina Cratius
Das ist mit Abstand die freundlichste Behörde die ich kenne. Vielen Dank an die netten Damen und bleibt einfach so .
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Andreas Haupt
25.08.2025: vielen Dank für die schnelle, kompetente und unkomplizierte Abwicklung meiner Anliegen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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