Zulassungsstelle in Bad Fallingbostel (Landkreis Heidekreis)

Adresse:

Vogteistr. 19
29683 Bad Fallingbostel

Kontakt:

Fax:
05162-970-501

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Markus Lehmann
Aufgrund der momentanen Urlaubssituation herrscht hier das reine Chaos. Anstatt die Abläufe zu optimieren, hat man sich kurzerhand dazu entschlossen, den Nummernautomaten zu deaktivieren. Stattdessen werden ganze 12 Tickets pro Stunde vergeben. Bei drei Bearbeitern macht das sagenhafte vier Kunden pro Stunde und Bearbeiter. Ernsthaft? KFZ-Zulassung ist doch keine Wissenschaft! Im Großraumbüro wird währenddessen mit einer unfassbaren Seelenruhe gearbeitet. So tiefenentspannt möchte ich gerne mal Urlaub machen. Fünf Minuten nach Öffnung waren bereits alle Tickets weg und für die nächste Stunde stand schon eine Schlange bereit. Hätte ich auch keins mehr bekommen. Als "Lösung" wurde mir dann ernsthaft gesagt, ich könne ja in die Zulassungsstelle nach Soltau fahren. Das Ergebnis: Unnötige Fahrtkosten und In Soltau 1,5 Stunden Wartezeit, weil natürlich alle genau diesen phänomenalen Tipp bekommen haben, dass es dort besser läuft. Ich frage mich, ob die Mitarbeiter auch dann nur 4 Leute pro Stunden schaffen würden, wenn sie kein Festgehalt bekommen, sondern nach erledigten Aufgaben abrechnen würde. Aber egal die eigentliche Lösung wäre ja viel einfacher. Das bringt mich direkt darauf, was es für eine Schande ist, dass dieser Prozess immer noch nicht digitalisiert wurde. Es kann einfach nicht sein, dass man sich extra Urlaub nehmen muss, nur um ein Fahrzeug anzumelden. Service geht definitiv anders!
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Karolina S.
Aktuell werden bei der Zulassungsstelle 8 Tickets pro Stunde vergeben. Man hat keine Chance dran zu kommen! Jeder hat ein Recht auf Urlaub, aber dann muss auch für Vertretung gesorgt werden. Feste Termine erst im September. Absolute Katastrophe! Am besten in Soltau versuchen oder Online Zulassung nutzen.
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Juliane Coors
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Petar Mishev
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Sabine
Es ist immer sehr voll. Aber Termine sind ja ständig ausgebucht

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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