Zulassungsstelle in Bad Fallingbostel (Landkreis Heidekreis)
Adresse:
Vogteistr. 19
29683 Bad Fallingbostel
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Piotr Ipatov





Obwohl mein Deutsch nicht so gut ist, ist das Personal sehr höflich und verständnisvoll.10+
Chani





Wenn ich könnte würde ich Minussterne geben. Um mir den Stress mit der Zulassungsstelle zu ersparen wollte ich ein Auto online abmelden. Leider bekam ich dann per Email die Info, dass die zuständige Behörde die Online-Abmeldung nicht akzeptiert und ich müsse mich selbst vor Ort vorstellen. Um alle benötigten Unterlagen dabei zu haben, haben wir extra vorab bei der Zulassungsstelle angerufen. Man sagte uns, da das Auto nicht auf mich zugelassen ist benötige ich zudem eine Vollmacht und den Personalausweis des Halters. Als ich anschließend bei der Zulassungsstelle ankam, (auf der Internetseite wird extra vermerkt, dass für Abmeldungen KEIN Termin nötig ist und man doch bitte zu den Öffnungszeiten einfach herkommen soll) wurde ich von drei recht entspannten Personen hinter der Information gebeten wieder zu gehen, sie hätten Krankheitsfälle und "Sie sehen doch was hier los ist" (5 Personen saßen im Wartebereich). Ich solle es wann anders VERSUCHEN und auf meinen Hinweis, dass man ja nicht mal einen Termin bekommt, selbst wenn man einen machen wollen würde, hieß es "ja ist halt so". Man solle immer wieder nachschauen ob Termine frei werden. Nachdem ich dann 24h immer wieder auf die Terminvergabe geschaut habe (man hat ja sonst nichts zu tun), konnte ich tatsächlich für Donnerstag einen Termin ergattern. Also wieder Vollmacht und Personalausweis des Halters eingesammelt und zur Zulassungsstelle gefahren. Ich war die einzige Person vor Ort und kam auch direkt an die Reihe. Die junge Mitarbeiterin heute am Schalter 3 war wirklich sehr freundlich! (Was man von den Kollegen an der Information leider nicht behaupten kann) Die Mitarbeiterin teilte mir dann mit, dass man für die Abmeldung weder Vollmacht noch Personalausweis des Halters benötigt, denn ein Auto abmelden kann jeder. Zudem hatte die Onlineabmeldung auch funktioniert und das Auto war längst abgemeldet. Ich hätte mir den ganzen Ärger und die Fahrerei also komplett sparen können.
Fabrice Cauwenbergh





Wirklich kein freundlicher Ort, niemand macht sich die Mühe, Englisch zu sprechen.
Hardy Michels





Mit Termin klappte die Ummeldung gut. Nette Mitarbeiterin, alles gut.
Bernd Alm





Schnell ein Termin bekommen, dadurch ging der Rest auch schnell.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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