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Zulassungsstelle in Bad Fallingbostel (Landkreis Heidekreis)

Adresse:

Vogteistr. 19
29683 Bad Fallingbostel

Kontakt:

Fax:
05162-970-501

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexandra Seitz
Die telefonische Erreichbarkeit ist eine absolute Katastrophe, wenn man ein Anliegen hat. Entweder ist permanent besetzt oder man hängt viele Minuten in der Warteschleife ohne das was passiert. Dabei ist es auch völlig egal zu welchen Uhrzeiten man anruft.
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W. Giere
Ich habe noch nie so was unfreundliches an dem Info Schalter erlebt. Was für eine Hackfresse. Dafür war die Sachbearbeiterin zum Ausgleich wesentlich freundlicher und kompetenter. Da sollte man mal über einen Personalwechsel nachdenken. Selbst dieser eine Stern ist für den Infoschalter noch zu viel. Der Sachbearbeiterin hätte mehr Sterne verdient, aber diese Gewitterhexe an der Info noch nicht mal einen. Nur zu Bekannten ist sie scheinbar netter. Dann lieber mit Termin oder so und den Infoschalter links liegen lassen. Oder doch lieber online. Bei solchen Personen muss man sich über die Digitalisierung nicht wundern.
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Der Ruhige
Selbst ein Stern, schon zu viel !!!!! Eine reinste Katastrophe, es wird ein Tag vorgeschrieben(Dienstag von 8.00 bis ca 12.00 Uhr), der für Berufstätige zeitlich gar nicht machbar ist. Online Termin bekommt man erst in drei Wochen. Da diskutiert man mit zwei Damen am Empfang wegen den Termin, in der Zeit hätte man mein Anliegen auch bearbeiten können, Unfassbar. Wird Zeit Dass es digitalisiert wird und solche Posten ersetzt werden .
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Heinz Bode
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Marten klinkott
Aufgefallen sind mir persönlich behördenuntypische Merkmale wie —-Sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter —- gut strukturierte Abläufe —- gute Parkplatz Situation —- positive Internet Option inclusive tagesaktueller Last Minute Slots bei Absagen. Einfach mal nachts 🙈 nach freigewordenen Terminen schauen. So konnte ich meine Wartezeit auf eine Zulassung von 3 Wochen auf 5 Tage verkürzen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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