Zulassungsstelle in Duderstadt (Landkreis Göttingen)

Adresse:

Bostalstr. 9
37115 Duderstadt

Kontakt:

Fax:
05527-997-299

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christopher Sasse
Alles ohne Probleme. Hab mir vorher ein Termin gemacht online und dann einfach alles mitgebracht wie es dort drin steht. Gar keine Probleme und viel unkomplizierter als in LK Göttingen direkt. Man kriegt sogar ein Parkplatz. ✌️
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Flominuz der Experte
Ich war gestern dort. Ich wollte mein neues Auto anmelden. Der Termin war um 10:00 Uhr. Um 11:48 Uhr bin ich drangekommen. Im Anschluss wurde am Schalter versucht, mich zu verarschen. Ich dürfe keinen 2ten Vornamen haben. Nach viel Telefonieren und Stress konnte ich mein Auto anmelden. Bei meinem Versuch zu bezahlen, hat das Kartenlesegerät ein Problem gehabt und mir wurde due Schuld gegeben. Geht besser irgendwo anders hin, wenn ihr ein Auto anmelden wollt. Lg
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Jo Bo
Vielen Dank Fr. Hanke für die nette & kompetente Erledigung - obwohl wir nur 1. Termin zur Abmeldung hatten wurde ein weiteres Anliegen promt und schnell gelöst - Dafür 5 Sterne und Grüße :-)
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Jörg Föllmer
Sehr freundlich und kompetent !
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Thorsteinn Eriksson
Ich hatte mir für heute den 3.3.26 online einen Termin zum Wiederanmelden meines Motorrads gebucht. Ich wurde 7 Minuten nach dem Termin aufgerufen und die sehr freundliche und sympathische Dame am Schalter 2 entschuldigte sich gleich dafür. Ich gab ihr zu verstehen das ich persönlich kein Problem damit habe. Ich wollte mein altes Kennzeichen wieder benutzen was nicht ging da ich das damals aus einem anderen Landkreis mit genommen habe. Nach der Stilllegung im Dez. ging das nun in den alten Landkreis Pool zurück, wie die Dame mir erklärte. Da ich die Buchstaben und Zahl an persönliche Umstände geknüpft habe war ich kurz geknickt :) Auf der Suche nach einem neuen Kennzeichen fand die Nette Dame doch tatsächlich die selbe Kombi nur mit neuem Landkreiszeichen. Das hat mich sehr gefreut. Auch die Dame in der Schilderbutze war wieder sehr nett und freundlich. Alles in allem ging der ganze Vorgang recht flott und angenehm über die Bühne. Ich war jetzt das 2. Mal in Duderstadt und komme für die nächsten Angelegenheiten gern wieder.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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