Zulassungsstelle in Aurich (Landkreis Aurich)

Adresse:

Fischteichweg 7-13
26603 Aurich

Kontakt:

Fax:
04941-16-3698

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Naeel Alqudsiy
Sehr nett und sehr hilfsbereit. Unser Anliegen wurde schnell und freundlich bearbeitet. Nochmals vielen Dank.
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Christian
Die Zulassungsstelle Aurich ist an Unprofessionalität nicht zu übertreffen. Bürgeranfragen werden nicht oder erst sehr verspätet beantwortet. Daten, welche der Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden gelöscht und nicht ausgehändigt. Stattdessen luchst man den Bürgern nur noch mehr Geld aus der Tasche und droht mit der Stilllegung des PKWs. Wenn man denn mal eine seltene Antwort erhält, ist diese an Unprofessionalität und Respektlosigkeit kaum zu übertreffen. Antworten, verfasst wie von einem Fünfjährigen, ohne Absätze, in verschiedenen Farben und teilweise ohne Grußformeln, werden verschickt. Auf die Bitte, die Nachricht an einen Systemadministrator weiterzuleiten, wurde nicht geantwortet. Die Bürger bleiben auf den Kosten sitzen. Diese Art und Weise kann sich keine Behörde erlauben. Update: Die Zulassungsstelle Aurich hat erneut den Vogel abgeschossen. Bei einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (aufgrund einer neuen Eintragung) wurde vergessen die Emissionsklasse korrekt einzutragen. Darauffolgend ein Brief der Bundeskasse Kiel mit der Forderung um den ausstehenden Betrag. Am selben Tag habe ich die Zulassungsstelle darüber informiert und man wollte sich darum kümmern und das Anliegen mit der Bundeskasse Kiel klären. Es wurde eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt aber geklärt hat man scheinbar gar nichts. Dies durfte man feststellen als das erste Mahnschreiben in den Postkasten flattere. Es ist unglaublich wie unfähig dieser Haufen ist.
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Jens Briese (3D Blickwinkel)
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B Bloko
Kann die negativen Bewertungen nicht nachvollziehen. Hatte in den letzten Wochen 3 Onlintermine gemacht. Alles hat super geklappt. Minimale Wartezeit. Und das Personal super freundlich.
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Herbert Grensemann
Alles bestens gelaufen, nett und schnelle Zulassung!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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