Zulassungsstelle in Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Adresse:

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Kontakt:

Fax:
03831-357-444564

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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S. Krämer
Ich war heute morgen zum Fahrzeug ab und ummelden hier. Ich kann die Damen nur loben. Fahrzeugabmeldung geht auch ohne Termin, die Anmeldung kann schon mal eine halbe Stunde dauern, da ist ein Termin sinnvoll, zumal immer Probleme im Computersystem auftreten können, was bei mir auch der Fall war. Ich kann nur sagen das ich sehr zufrieden bin und die Damen tolle Arbeit leisten.
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Christine A
Werden vom Bürger bezahlt, erbringen aber nicht Ihre Leistung. Service gleich Null. Falscher Kreis,kein Online Termin möglich. Kommt man vorbei,platzt man in Privatgespräche rein ,erhält einen Umschlag damit man seine Angelegenheit in den Briefkasten werfen kann. Untätigkeit ,gerechtfertigt durch einen Cyberangriff aus 2023. Keine Möglichkeit der Beschwerde.
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Franzisca Diehr
Trotz 4 Wochen vorher Termin vereinbarung ,sitz man eine Ewigkeit!! Wofür ein Termin wenn man trotzdem lange Wartezeit hat?
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Peter Horack
Schnell & freundlich, dankeschön
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Karl Arsch
Alleine die Bezeichnung BÜRGERSERVICE ist schon eine einzige Verhöhnung des deutschen Steuerzahlers . Ohne Termin wird man in der Öffnungszeit rotzfrech abgewiesen . Am 20.03. bot man mir für eine normale KFZ Anmeldung einen frühesten Termin am 07.04.an. Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.... Null Sterne nimmt das System leider auch nicht , es war aber eine glatte NULL

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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