Zulassungsstelle in Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Adresse:

Damgartener-Chaussee 40
18311 Ribnitz-Damgarten

Kontakt:

Fax:
03831-357-444564

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anika Butt
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Gero Kurtz
Ich war heute bei der Kfz-Zulassungsstelle, um meinen Pkw wegen eines Wohnungswechsels von Berlin nach Mecklenburg-Vorpommern umschreiben zu lassen. Wichtig ist es, sich unbedingt vorher über das Online-Portal des Landkreises Vorpommern-Rügen oder telefonisch einen Termin geben zu lassen. Ohne geht es nicht! Dann unbedingt alle Dokumente mitnehmen – lieber zu viel als zu wenig. Ich brauchte: - Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) - Bericht der letzten HU - Personalausweis/Pass mit der neuen Adresse - eVB-Nummer der Versicherung - Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer - Alte Kennzeichen und am besten gleich die neuen Kennzeichen Ein Wunschkennzeichen kann vorher auch direkt bei der Terminbeantragung reserviert werden. Man kann sich die Schilder dann vorab online bestellen und zusenden lassen oder direkt neben der Zulassungsstelle vor Ort abholen. Hinter der Zulassungsstelle befindet sich ein größerer Parkplatz, wo man das Auto sicher für zwei Stunden (Parkuhr ins Fenster legen!) abstellen kann. Einmal ums Gebäude gehen und die Zulassungsstelle befindet sich durch den Eingang geradeaus und dann rechts. Der Kassenautomat befindet sich gleich rechts, wenn man das Gebäude betritt. Man wird persönlich aufgerufen. Durch die Terminvergabe war es ganz leer und ich konnte sogar 5 Minuten eher rein. Da alle Dokumente und Nummernschilder da waren, hat es maximal 10 Minuten gedauert. Zwischendurch bezahlt man am Automaten die Gebühren. Das geht bar oder mit Karte. Die Sachbearbeiterin war sehr freundlich und von daher kann ich nur Gutes berichten. Vielen Dank!
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Rainerle Winkler
Von außen siehts garnicht mal so schlecht aus. Das wars aber auch. Parkplätze sind immer voll und das obwohl da niemand arbeitet, zumindest erreicht man nie einen und die Sprechzeiten kann man nur als Arbeitsloser wahrnehmen. Nur im briefe schreiben sind sie gut.
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Bernd Bruse
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Birgit Ulsahs
Auto ummelden hat super geklappt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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