Zulassungsstelle in Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
Adresse:
Damgartener-Chaussee 40
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
B. Schumann





Wirklich super, Hilfsbereit und sehr Problemlösend!
Ich bin wirklich begeistert & muss mich nochmal bei dem Team bedanken das mir bei meinem Problem wärend Ihrer Mittagspause geholfen hat!
Vielen Dank & Maximale Erfolge.
Martina Woitke





Ich würde sehr freundlich und zuvorkommend bedient. Die Mitarbeiterinnen waren behilflich und haben mein Anliegen sehr zügig bearbeitet.Online Termin ging ganz fix.Ich kann die negativen Bewertungen nicht nachvollziehen. Auch in Behörden arbeiten Menschen ,die es verdient haben, mit Respekt behandelt zu werden.
Ich war mehrfach dort und es war immer Top.Danke!!!
Claudia P.





Wirklich schade, dass sich hier die letzten Monate ausschließlich diejenigen zu Wort melden, die wohl negatve Erfahrungen gemacht haben. Allein die letzten zehn Bewertungen resultieren aber fast nur aus einer mangelnden Vorbereitung und haben mit der eigentlichen Arbeit der Mitarbeiter vor Ort gar nichts zu tun. Auch stimmt es nicht, dass eine Abmeldung ohne Termin nicht möglich ist. Mit natürlich vollständigen Unterlagen ist auch dies zu den Öffnungszeiten mit etwas Geduld möglich. Auch beim Bürgerservice immer jemanden erreicht. Rufen sogar sofort zurück. Schade, dass man sich oft die Kleinsten sucht, auf denen man rumhackt. Ich danke Allen für die flexible und freundliche Bearbeitung in meiner etwas herausfordernden Angelegenheit. Danke
Tim Hage





Diese, sowie die andern Zulassungsstellen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind Prachtexemplare für das was in diesem Land alles falsch läuft. Dieser Bürokratische Wahnsinn ist keiner Werkstätigen Person zuzumuten. Zulassungen gibt es nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Um einen solchen Termin zu machen muss man aber erst mal jemand an das Telefon bekommen. Hat man denn einen Termin, ist er erst in ein paar Tagen oder Wochen. Es gibt auch Menschen die auf ihre Autos angewiesen sind! Bspw. Damit ich Arbeite und mit meinem Lohn diesen Beamtenapparat, der sich von einer Sonderzahlung zur nächsten hangelt mitfinanzieren kann.
Clemon Bötta





Keine Möglichkeit für Privatpersonen zügig ein Fahrzeug abzumelden...
Das allerletzte
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Mai 2022
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