Zulassungsstelle in Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Adresse:

Damgartener-Chaussee 40
18311 Ribnitz-Damgarten

Kontakt:

Fax:
03831-357-444564

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Uwe Elschner
Ich durfte vom südöstlichsten Ende des Kreises, kurz vor Greifswald, erstmalig nach Ribnitz fahren, da nur hier in diesem Jahr noch ein Termin zu bekommen war. Dafür können aber die Ribnitzer nichts. Ich bin weit vor meinem Termin ran gekommen, alles lief nett und reibungslos ab, auch der Sicherheitsdienst hat mir geholfen, da ich mich hier nicht auskannte. In Grimmen, wo meine eigentliche Zulassungsstelle ist, wird man nicht besser bedient. Rezensionen sind ohnehin mit Vorsicht zu genießen, da die Menschen unterschiedliche Vorstellungen haben und Manche auch recht anmaßend auftreten. Kenne dies aus der beruflichen Praxis als HLS Installateur. Ach, und übrigens war ich inklusive Kennzeichen ( hier 10 min Wartezeit) nach knapp 30 Minuten fertig.
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issi isso
Wer Starrsinnigkeit mag kann gern nach Ribnitz fahren. Wer einfach nur ne Zulassung braucht fährt nach Grimmen. Einfach nur fassungslos was dort mit arbeitenden Bürgern abgezogen wird. Scrollt mal runter wie viele negativ Bewertungen es tatsächlich über Ribnitz gibt!!! Beamtentum in reinster Form, bezahlt von unseren Steuern. Alle Klischees erfüllt.
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Matthias Ruckdeschel
Sehr freundlicher Umgang. Schnelle Bearbeitung und immer ein Ohr für Fragen. Reibungsloser Ablauf. Diese negativen Bewertungen die hier geschrieben werden kann ich für meinen Teil nicht nachvollziehen.
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Patrick Freund
Top Service. Hatte Termin um 10:30 Uhr geplant, konnte diesen jedoch leider nicht rechtzeitig wahrnehmen. Meldete mich beim Bürgeramt, damit diese meine Verspätung weitermelden. Es konnte telefonisch zwar niemand erreicht werden, mir wurde jedoch gesagt ich könne trotzdem meinen Termin nachholen mit der Info, dass ich meine Verspätung gemeldet habe. Obwohl es technische Probleme gab, konnte ich dann einen Termin zeitnah wahrnehmen. Die Abarbeitung lief schnell und ohne Komplikationen. Bin begeistert.
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Rafal Kruszewski
Wozu braucht man eine Telefonnummer, wenn man nicht immer erreichbar ist?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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