Zulassungsstelle in Bergen auf Rügen (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Adresse:

Störtebeckerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen

Kontakt:

Fax:
03831-357-444564

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Kruse
Hat mit Service leider nichts zu tun! Öffnungszeiten am Dienstag bis 18.00,aber um 17.30 ließ uns der Hilfssheriff nicht mehr rein,da angeblich noch 20 Leute saßen.Es waren aber nur 5 im Wartebereich und vielleicht 3 an den Schaltern.Man könnte auch effizienter arbeiten, wenn man, während der Kunde zur Schilderbude geht, den Nächsten bedient, und nicht ne viertel Stunde wartet,bis der Erste wieder da ist.Leider sitzt man auch mit Termin fast ne halbe Stunde! Also nix Service!
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Ostsee_Player
für einen Termin zur Ummeldung eines KFZ..Wartezeiten von mind. 2 Monaten???? ähmm also irgendwas läuft hier schief ..das kann doch nicht war sein
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Rüganer
Trotz Termin muss man über eine Stunde warten, selbst die Personen die ohne Termin gekommen sind wurden vorher dran genommen.
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Master Chief
Telefonische Erreichbarkeit ist verbesserungswürdig. Nach eine Gewissen Zeit wird einfach aufgelegt. Ich versuche in den Sprechzeiten durchzukommen, keine Chance... "Für alle Zulassungsvorgänge ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine können über die Behördennummer 115 vereinbart werden."
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Elke Rucker
Obwohl ich eine halbe Stunde vor meinem Termin vor Ort war, wurde ich sofort bedient . Sehr freundliche Mitarbeiter. Zügige Abwicklung meiner Angelegenheit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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