Zulassungsstelle in Bergen auf Rügen (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Adresse:

Störtebeckerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen

Kontakt:

Fax:
03831-357-444564

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Maxime M.
Ich war bereits mehrere Male hier in der Zulassungsstelle. Inzwischen nur noch mit Termin, kann man online easy oder über die Service Nummer buchen. Wartezeit ist beim Termin quasi Null. Alles wird zügig bearbeitet und man ist ratzfatz mit Zulassung, neuen Schildern und Papieren wieder raus. Bei einem Termin gab es ein Missverständnis wegen der Versicherungsnummer, wir konnten das telefonisch klären, und obwohl unser Termin inzwischen verstrichen war und es schon fast Feierabend war, wurden wir nochmal dran genommen und konnten doch noch das Fahrzeug anmelden. Zahlung per Karte am Automaten!
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M Sg
Nettes Personal, unkompliziert... der Rest ist eben Bürokratie :) aber die kann man ja mit Freundlichkeit erledigen. Das klappt hier ganz gut , wenn alle ihren Kaffee hatten .
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Esox lucius
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J. Weiß
Ich kam eine halbe Stunde vor meinem Termin dran. Alles sehr gut organisiert! Der Herr im Empfangsbereich schaute auf einer Liste nach, erblickte meinen Namen und schickte mich direkt zu Schalter 1. Von dort konnte ich zu Schalter 3 (Herr Dorn) gehen. Herr Dorn war zurückhaltend, aber freundlich und erklärte mir den weiteren Ablauf ganz genau. Welch angenehme Überraschung nach zwei sehr negativen Erfahrungen bzgl. Service/ Umgangston in Rheinland-Pfalz!
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Kai Scheffel
50 km Anfahrt aus dem Landkreis, realitäts- bzw. bürgerferne Auskunft erhalten, Dringlichkeit wurde ignoriert, man erwartete eine Terminvereinbarung obwohl der Umstand nicht vorhersehbar war und unproblematisch hätte gelöst werden können. Offenbar hatte man keinen Bock auf Bürgerservice. Weiter so!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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