Zulassungsstelle in Anklam (Landkreis Vorpommern- Greifswald)
Adresse:
Friedländer Landstraße 21 d
17389 Anklam
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Manuela Günther
Ging wieder mal zügig voran. Bin sehr zufrieden.
Mehmet Verdo
Sehr freundliche, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens.
Einen besonderen Dank an Frau Lieckfeldt :)
Lütte
Max 65
5 min vor 12,... schnell freundlich kompetent, coole Mitarbeiterin. Danke
Viola Nauschütz
Wir waren gestern bei der Zulassungsstelle in Anklam und wurden dort schnell und sehr freundlich bedient.
Auch die super nette Mitarbeiterin in der Autoschilderabteilung war super freundlich und hilfsbereit. Wir hatten Probleme mit der Kennzeichenanbringung und sie kam immer wieder zu uns raus, gab Hilfsmittel und war einfach so nett.
Wir können alles dort nur empfehlen!!
Vielen lieben Dank!
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Nr.: 12338
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MwSt. ausweisbar.
Nr.: 18360
Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung
Aug. 2021
Schaltgetriebe
37.300 km
Benzin
Weiß
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
14.990,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 18359
Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung
Okt. 2021
Schaltgetriebe
33.450 km
Benzin
Rot
74kW (101 PS)
D
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.