Zulassungsstelle in Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
Adresse:
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Horst Bosch





Mal anrufen und Auskünfte erhalten unmöglich da niemand ans Telefon geht.
Verwaltung im alten Stil. Am Empfang arbeitet der Mitarbeiter im alten System mit Telefonverzeichniss aus der DIN A 4 Kladde mit handschriftlch notierten Nummern.
Ankunft 15:50 Uhr Nummern Drücker war bereits abgeschaltet.
Eigentlich sollte bis 16:00 Uhr geöffnet sein?
Service geht anders😟😟
Den Rest des Erlebnisse erspare ich mir hier........
ich Du





Ohne Termin. Wartezeit max 7 Minuten. Und das am Nachmittag. Sehr freundlicher Umgang mit mir als Kunden. ABER 36 Euro für die Adressänderung, von Teterow nach Waren, echt heftig. Gott sei Dank hab ich die Kennzeichen behalten. Das wären auch noch Extrakosten.
M.





Telefonisch ist beim Landkreis - zu dem die Zulassungsstelle ja gehört - nie jemand zu erreichen. Es kann auch nicht sein, dass man einfach nach 2-3 min aus der Leitung fliegt. Die Online-Terminvergabe ist zwar in Ordnung, aber Änderungen katastrophal, weil man immer bestimmte "Vorgangsnummern" braucht. Warum Änderungen nicht über Datum, Uhrzeit und Namen gehen, ist mir ein Rätsel.
Ich bin mit meinem Anliegen dienstags da gewesen, weil es dann ohne Termin möglich ist; Wartezeit war ok. Was mich aber gestört hat, war, dass die eine Mitarbeiterin scheinbar mehr mit einem persönlichen Problem beschäftigt war als für die Bürger da zu sein. Das sollte nicht sein!
Insgesamt ist da noch viel Luft nach oben, vor allem was die Erreichbarkeit angeht.
Udi Bauer





Es hat sich sehr zum positiven verändert. Sehr freundliches Personal und normale Wartezeiten (auch ohne Termin). So kann es bleiben, dann sind alle wieder glücklich 😊.
A. H.





Wenn ich könnte würde ich keinen Stern geben. Einfach eine Frechheit was da los ist.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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