Zulassungsstelle in Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
Adresse:
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
ene calin





Grosses Lob für Herrn Rathmann für seine zielführende unbürokratische und Erfolgreiche Arbeitsweise .
(Zulassung 1 in einem anderen Landkreis vom Vorbesitzer eingezogen)
Und leider zwei Stunden früher die faule dicke dunkelhaarige , die sich weigerte das Problem zu lösen.
Max_Hubraum





Ich hatte ein Vorgespräch zur Zulassung einiger Fahrzeuge. Es wurden einige Sachen besprochen, z.B. das dies besser nur mit Termin gemacht wird.
Es wurde nach freien Kennzeichen geschaut auch hier gab es Tipps! , zu dem wurden von Seiten der Amtsperson Tipps gegeben! das die Fahrzeuge Zeit nah umgemeldet werden sollten um eine eventuelle Strafe aus dem Weg zu gehen.
Daumen hoch!
Ich kann sagen das es ein sehr freundliches Gespräch war!
Das zu dem auch Tipps gegeben wurden finde ich sehr sehr gut. 5 Sterne!
Hier ist Menschlichkeit im Amt zu spüren und der Bürger Willkommen. Ich freu mich auf den Zulassungstermin und werde erneut Berichten!
Möge die Menschlichkeit in die Ämter wieder Einzug halten!
Hochachtungsvollem Gruß
Multivan2000





Absolut beste, freundlichste und kompetenteste Zulassungsstelle. Wir haben schon viele Zulassungsbehörden erlebt, können also aus Erfahrung sprechen. Die Leute (allen voran Frau Konow, aber natürlich auch alle anderen) sind supernett, entspannt und hilfsbereit. Die Online Terminvergabe ist zwar sehr langfristig angelegt, aber wir kamen ohne Termin ran und haben keine 5min gewartet. Trotz Urlaubszeit.
Wo gibt’s das heutzutage noch?
Ich bin gerne hier! Vielen Dank und weiter so!
Nico Bremer





Ich bin sehr zufrieden mit den neuen Mitarbeitern der Zulassungsstelle Waren. Sehr höflich und hilfsbereit. Das ganze Gegenteil von den alten arroganten Damen, die zum Glück nicht mehr dort arbeiten. Besonderen Dank hier auch nochmal an Frau Kobow!
Horst Bosch





Mal anrufen und Auskünfte erhalten unmöglich da niemand ans Telefon geht.
Verwaltung im alten Stil. Am Empfang arbeitet der Mitarbeiter im alten System mit Telefonverzeichniss aus der DIN A 4 Kladde mit handschriftlch notierten Nummern.
Ankunft 15:50 Uhr Nummern Drücker war bereits abgeschaltet.
Eigentlich sollte bis 16:00 Uhr geöffnet sein?
Service geht anders😟😟
Den Rest des Erlebnisse erspare ich mir hier........
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Benzin
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5,1 l/100km (komb.), 116 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Jan. 2021
Schaltgetriebe
38.355 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
D
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
5,1 l/100km (komb.), 117 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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