Zulassungsstelle in Parchim (Landkreis Ludwigslust- Parchim )

Adresse:

Putlitzer Str. 25
19370 Parchim

Kontakt:

Fax:
03871-722-773361

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ahmad Salmoun
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind sehr kompetent, verständnisvoll und hilfsbereit. Da ich kurzfristig verreisen musste und mein Aufenthaltstitel bereits abgelaufen war, haben sie sich sehr bemüht und den Aufenthaltstitel meines Sohnes schnellstmöglich fertiggestellt. Ich bin mit der Betreuung und dem Service sehr zufrieden und möchte mich herzlich für die schnelle Unterstützung bedanken. Sie machen wirklich einen sehr guten Job!
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Hel Am
Nach online Vorbereitung war ich schnell rein und wieder raus. Ich bin sowohl telefonisch als auch persönlich auf freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter getroffen....
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SundZocker Shelby
Null Sterne würde ich vergeben es muss auch geändert werden mit diesem einstehen bewertung. Absolut nicht kompetent nicht zu erreichen telefonisch so gut wie gar nicht keine Lust oder sonstiges Sprechzeiten nur dienstags und donnerstags egal ob Telefon oder persönlich ich kann es einfach nicht verstehen wofür kriegen die noch Geld
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Malte Tombino
Moin zusammen, dieser Kritikpunkt bezieht sich "nur" auf diese Politik die hier gemacht wird (Mitarbeiter war sehr freundlich). Ich war heute da, um mein Auto anzumelden, soweit so gut. Bei meinem Fahrzeug gibt es allerdings ein Rückruf, deshalb ist eine Anmeldung nicht möglich?! Ich persönlich habe meine Mittagspause für diesen Termin geopfert. Es kann doch nicht sein, das ich wegen eines Rückrufs mein Kfz nicht anmelden kann, da würde ein Verweis darauf reichen (auch mit einer Unterschrift zur Kenntnisnahme). Ich habe kein BE Führerschein, bzw. verständlicher weise auch kein Kfz, um das Auto zu transportieren. Also wie stellt man sich das bitte vor? Ich habe natürlich auch bei einem Vertragshändler angerufen und gefragt, warum es diesen Rückruf gibt. Dieser meinte dann, dass es nur für Fahrzeuge mit einem Sportlenkrad (Airbag)gedacht ist (Rückruf erfolgt allerdings für alle Autos, also auch für die ohne). Ich habe kein Sportlenkrad... Also darf ich durch die halbe Stadt gehen, um zum Händler zukommen, der mir ein Wisch in die Hand drückt, in dem steht das alles okay ist, um dann erneut zur Zulassungsstelle zu schlendern um mein Fahrzeug anmelden zu dürfen... Ich bin auf ein Kfz sehr stark angewiesen, es ist sehr schade, dass alles komplizierter gemacht wird, als es ist. Man ist doch in Ämtern immer sehr kreativ, also warum nicht hier?
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Fatma

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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