Zulassungsstelle in Ludwigslust (Landkreis Ludwigslust- Parchim)

Adresse:

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust

Kontakt:

Fax:
03874-624-2023

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ronny Junghans
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rene ihde
Ging mit Termin alles sehr schnell, Mitarbeiter waren nett und freundlich
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nennemichso
Ich habe mit dem Bürgerbüro in Ludwigslust bisher leider durchgehend negative Erfahrungen gemacht, und das deckt sich exakt mit den Berichten aus meiner Familie und meinem Bekanntenkreis. ​Es fängt schon bei den Grundlagen an: Der Ticketschalter ist gefühlt seit Jahren defekt, wodurch Abläufe unnötig umständlich werden. Für mein Anliegen musste ich tatsächlich dreimal einen Termin machen, bis mir endlich jemand kompetent weiterhelfen konnte. Die fachliche Beratung erinnert oft eher an ein schlecht geschultes Callcenter als an eine Behörde, bei der man fundierte Hilfe erwartet. ​Besonders geärgert hat mich ein Vorfall mit einem Passfoto. Das mitgebrachte Bild wurde mit der Begründung abgelehnt, das Gesicht sei angeblich schief. Also musste vor Ort für sechs Euro ein neues Foto gemacht werden, wobei man nicht einmal die Möglichkeit hat, dieses Bild zu behalten. Die Mitarbeiterin war dabei völlig überfordert, sodass das Ergebnis mit unpassender Kleidung und Haaren entsprechend ausfiel. Da frage ich mich ernsthaft, wie dort mit Menschen umgegangen wird, die von Natur aus eine Gesichtsasymmetrie oder eine Entstellung haben. ​Unterm Strich ist das ein Service, auf den man gerne verzichten kann. Wer die Möglichkeit hat, meidet diese Einrichtung inzwischen.
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Susi X
Wenn man es denn gefunden hat (bitte mehr Ausschilderungen im Außenbereich), sehr nett und kompetent, modernes schickes Ambiente, eine tolle Kantine. WLAN für Besucher wäre allerdings unbedingt einzurichten!
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Sven Godau

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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