Zulassungsstelle in Ludwigslust (Landkreis Ludwigslust- Parchim)
Adresse:
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Heidi H.





Wir waren pünktlich dran und fanden eine freundliche Atmosphäre vor. Ein Umzug machte es notwendig 3 Fahrzeuge umzumelden was eigentlich pillepalle ist ABER...nicht bei uns. Der freundliche Mitarbeiter arbeitete in 2 Stunden geduldig alle Probleme aus dem Weg die bei falschen Eintragungen seitens der Zulassungsstelle in Hamburg getätigt worden waren.
Lieben Dank nochmal
Alexandru Victor





vladimir eltsesser





Ich bin angekommen, aber es gab dort eine Art Veranstaltung, sie werden morgen arbeiten!!!
Rene





Jörg Rademaker





Sorry, aber die KFZ-Ummeldung ist hier in dem Landkreis ein Desaster. Dieser Landkreis ist ein Vorzeigebeispiel dafür, wie Digitalisierung nicht funktioniert und das die BRD noch mindestens 30 Jahre hinterherhängt, dieser LK 40 Jahre........ Alleine schon, dass man persönlich erscheinen muss um sein Fahrzeug umzumelden (Wegen Umzug) ist mit "Ich schicke die Unterlagen mit dem nächsten Postreiter" gleichzusetzen. Wer bezahlt mir das eigentlich? Bei anderen Zulassungsbehörden läuft dies über I-KFZ und dauert 10 Minuten. Hier muss man sich 1 Tag frei nehmen.
Dann die Terminvergabe 😖 Man ruft die Seite auf, bekommt Termine vorgeschlagen und entscheidet sich dann für einen Termin. Dann bekommt man eine Bestätigungsmail..............Es ist sehr schön, dass man diese Bestätigungsmail auch noch binnen 2 Stunden bestätigen muss, denn sonst wird der Termin gelöscht. Total klasse und KUNDENFREUNDLICH , denn nach dem ich es endlich geschafft hatte, in meiner Mittagspause, den Termin zu machen, war die Pause vorbei........Dann habe ich meinem Chef 1 Tag Urlaub "abgerungen" um dann später zuhause zu lesen, dass der Termin storniert ist, da ich ihn nicht bestätigt habe. Ich bin begeistert ........... Jetzt sind 2 Tage Urlaub weg, wegen einer Sache, die wo anders 10 Minuten dauert.
Wenn man sich alleine den wirtschaftlichen Schaden vorstellt, den der Landkreis dadurch verursacht, wenn 50 Personen pro Tag dort durchgeschleust werden ...........Das sind 250 Personen pro Woche a. 8 Stunden Produktivitätsverlust = 2000 Std./Woche. Und wenn man das mal 50€/Std (Umsatz Chef) rechnet, sind das pro Woche 100.000€ oder 400.000€ im Monat wirtschaftlicher Schaden................
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Schaltgetriebe
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