Zulassungsstelle in Boizenburg (Landkreis Ludwigslust- Parchim )

Adresse:

Kirchplatz 6
19258 Boizenburg

Kontakt:

Fax:
038847-626-79
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Einlass nur nach telefonischer Termin- oder Onlineterminvereinbarung, außer am Dienstag: Einlass ohne Termin

Mo.:
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Di.:
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mi.:
08:00 - 12:00 Uhr

Do.:
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Fr.:
08:00 - 12:00 Uhr

Rezensionen:

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A. M0
Man wartret 4 Wochen auf einen Termin. Ich frage mich, warum Termine vergeben werden, wenn man trotzdem 25 min. warten muss, ohne dass jemand vor einem ist und man nicht mal über die Verzögerung informiert wird. Leute, die ohne Termin kommen, werden dann einfach vorgenommen, nur weil sie dreist sind und anklopfen. Habe das System im Osten noch nicht verstanden. Sowas unkompetentes habe ich in 30 Jahren nicht in SH erlebt. Um für 3 Fahrzeuge eine Adressänderung vorzunehmen, haben wir inkl. Wartezeit dann tatsächlich eine Stunde dort zugebracht. Freundlich geht auch anders...die Dame hat nur gesprochen, als sie mir den Rechnugsbetrag sagte, nachdem sie den neuen Fahrzeugschein ohne einen Kommentar rübergeworfen hat. Unfassbar...ich habe sowas noch nicht erlebt.
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Rene Ringk
Wollte mich ab melden von meinem Wohnsitz wurde gleich abgewiesen und durfte nicht mal zu ende reden sehr unhöfflich . Also ich kann es nicht weiter Empfehlen
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Menno Ludwig Peters
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Sven Halletz
Ich hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach mit den üblichen Anliegen (Dokument-Verlängerungen und Dokumenten-Umtausch sowie Kfz-Angelegenheiten) im Bürgerbüro Boizenburg zu tun. Und ich kann von allen Terminen nur Positives berichten: immer sehr freundlich (auch in Phasen mit spürbar erhöhtem Arbeitsdruck), jederzeit fachlich kompetent und auch bei spontan aufgetretenen Fragen stets um eine schnelle Lösung bemüht. Mehr geht nicht! Ich habe keine Ahnung, wie die schlechten Kritiken hier zustande kommen, denn ich kann nur Positives berichten - und zwar von verschiedenen Terminen. Aus meiner Sicht und nach meinen Erlebnissen machen die Angestellten dort einen sehr guten Job!
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Rainer Zufall
Ganz schlimm.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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