Zulassungsstelle in Schlüchtern (Landratsamt Main-Kinzig- Kreis )

Adresse:

Am Elmacker 2
36381 Schlüchtern

Kontakt:

Fax:
06181-292-922607

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stefan Wolf
Telefonisch ist nie jemand zu erreichen. Bin dann aufgrund einer Frage nach Schlüchten gefahren. Es wurde gleich gefragt, ob man einen Termin hat, dies verneinte ich und sagte, ich hätte nur kurz eine Frage. Man würde belächelt und nachgeäfft, sehr professionell wie ich finde... Ich durfte dann meine Frage doch stellen und ja was soll. Man sagen, es gibt eben freundliche Antworten und unfreundliche, hier war es eben die zweiten. Man wird so doof dargestellt und einfach abgefertigt.. Aber gut, leider ist man ja doch auf gewisse Stellen angewiesen. Schade.
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Evi Bauer
Wow. Was für ein freundliches, hilfsbereites Personal.
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GOD OF WAR Pubg mobile
die sind die besten alles schnell gemacht die sind sogar auch sehr sehr nett
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Karina Drechsler
Nach dem Kauf eines neuen Autos muss das Autohaus erst die Unterlagen an die Zulassungsstelle schicken, bevor eine Terminvereinbarung möglich ist. Dies ist dann nur online möglich, telefonisch bekommt man keinen Ansprechpartner. Online hat es dann natürlich nicht funktioniert und um den Abholungstermin des Autos einzuhalten, bin ich zur Zulassungsstelle Schlüchtern gefahren. Dort wurde ich gnadenlos abgewiesen. Einen kurzfristigen Termin hätte ich in der Zulassungstelle Gelnhausen-Linsengericht bekommen, aber dazu hätte ich die nötigen Unterlagen des Autohauses gebraucht, welche mir die Mitarbeiterin in Schlüchtern nicht aushändigen wollte. Also Abholung des Autos nicht möglich und Frust pur. Reiht sich nahtlos ein in die deutsche Bürokratie, welche durch die Digitalisierung nur noch verschlimmert.
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Lothar Ludwig

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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