Zulassungsstelle in Linsengericht (Landratsamt Main-Kinzig- Kreis)

Adresse:

Im Niederfeld
63589 Linsengericht

Kontakt:

Fax:
06051-85-14242

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tina Adams
Ich wollte nach Erhalt meiner B196-Erweiterung (125ccm) lediglich meinen neuen Führerschein mit der Eintragung beantragen. Leider war meine Erfahrung mit der Führerscheinstelle insgesamt sehr enttäuschend. Auf der Website habe ich den nächstmöglichen Termin gebucht, ohne zu bemerken, dass dieser erst drei Monate später lag. Das war mein eigener Fehler – allerdings finde ich es sehr ungewöhnlich und wenig nutzerfreundlich, dass man für einen simplen Führerscheinantrag mehrere Monate warten muss und dies nicht deutlicher hervorgehoben wird. Als ich vor Ort war, konnte man niemanden direkt ansprechen außer den Security-Mitarbeitern, die gleichzeitig am Informationsbereich standen. Ich fragte höflich nach Unterlagen bzw. Formularen, die laut Website benötigt werden könnten. Statt einer klaren Antwort bekam ich lediglich mehrfach in einem belehrenden Ton die Frage gestellt: „Haben Sie Ihre E-Mail richtig gelesen?“ Eine einfache Information wie „Ihr Termin ist erst im August“ hätte vollkommen ausgereicht. Mir ist völlig klar, dass Security-Mitarbeiter nicht dafür zuständig sind, fachliche Auskünfte zu Führerscheinangelegenheiten zu geben oder Anträge zu bearbeiten. Das war auch gar nicht mein Kritikpunkt. Es geht um die Art und Weise, wie man dort angesprochen wird. Ein respektvoller und höflicher Umgang sollte unabhängig von der Zuständigkeit selbstverständlich sein. Auch auf meine Nachfrage, welche Möglichkeiten ich jetzt habe, da ich nicht monatelang auf die Beantragung warten möchte, bekam ich lediglich einen gelben Zettel in die Hand gedrückt und wurde abgefertigt. Daraufhin rief ich bei der Führerscheinstelle an und schilderte meine Situation. Dort wurde mir zwar gesagt, dass man den Antrag auch online stellen kann – was ich vorher nicht wusste, da diese Information auf der Website meiner Meinung nach unnötig versteckt und wenig übersichtlich dargestellt ist. Enttäuschend fand ich jedoch auch dieses Telefonat: Als ich ansprach, wie unfreundlich und von oben herab ich vor Ort behandelt wurde, wurde das Verhalten der Security-Mitarbeiter sofort verteidigt mit dem Hinweis, diese seien nicht dafür geschult, Fragen zu beantworten. Das war mir bereits bewusst und ging völlig an meinem eigentlichen Anliegen vorbei. Ich habe nicht kritisiert, dass man mir fachlich nicht helfen konnte, sondern dass ich unfreundlich und wenig respektvoll behandelt wurde. Auf diesen Punkt wurde gar nicht eingegangen. Frustriert bin ich anschließend wieder nach Hause gefahren und habe den Antrag schließlich online gestellt. Hinzu kommt, dass die Online-Beantragung nur mit Online-Ausweisfunktion, PIN, PUK sowie zusätzlicher App möglich ist. Ich hatte nur Glück, dass ich meinen Personalausweis erst vor Kurzem erneuert hatte und die Funktion noch aktiv war. Andernfalls wäre auch das wieder mit zusätzlichem Aufwand verbunden gewesen. Besonders ärgerlich: Mein ursprünglicher Plan war, vor Ort zusätzlich einen vorläufigen Führerschein mitzunehmen, damit ich bis zur Ausstellung des neuen Führerscheins bereits fahren kann. Nachdem ich den Antrag jedoch online gestellt hatte, wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass nachträglich kein vorläufiger Führerschein mehr beantragt werden kann. Das bedeutet nun für mich: Ich darf trotz bestandener Erweiterung und bezahltem Antrag mehrere Wochen nicht Motorrad fahren – mitten in der Saison – und habe zudem keinerlei konkrete Information, wie lange die Bearbeitung tatsächlich dauern wird. Schade, denn der eigentliche Vorgang ist keine komplizierte Ausnahme, sondern eine ganz normale Führerscheinangelegenheit. Mehr Transparenz, bessere Website-Struktur und vor allem ein respektvollerer Umgang mit Bürgern wären hier wünschenswert.
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Karl-Heinz Weitzel
Freundliche Leute in den Büros. Schneller Service. Termine sind häufig auf Wochen ausgebucht 😕. Aus welchem Grund sind dort noch Security Leute. Zwei Personen ohne erkennbare Sinnvolle Funktion.
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A J
Alles gut und freundlich
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Elke Wagner
Schnell und sehr nett!
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Hartmut Zell

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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