Zulassungsstelle in Linsengericht (Landratsamt Main-Kinzig- Kreis)

Adresse:

Im Niederfeld
63589 Linsengericht

Kontakt:

Fax:
06051-85-14242

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nicole Seifert
Normalerweise hat dieser Laden 0 Sterne verdient. Man wartet Ewigkeiten auf einen Termin, wir waren schon vor unserem Termin um 11.45 da, dran kamen wir natürlich nicht pünktlich, obwohl es komplett leer war. Wir hatten dann blöderweise eine EVB auf meinen Namen aber in den Papieren vom Autohaus stand, das Auto wird auf meinen Mann zugelassen. Wir wussten nicht, das es relevant ist auf wen von uns Eheleuten das Auto nun zugelassen wird. Daher fragten wir nach dem Grund.Die Dame in Zimmer 4, die sowieso leider schon sehr schlecht zu verstehen war, zudem sehr unfreundlich sagte mehrfach nur „wir dürfen das nicht und deshalb machen wir das nicht. Ich blieb hartnäckig, weil ich einfach die Gründe wissen wollte, Sie verdrückte sich dann in das Büro Ihres Teamleiters. Währenddessen telefonierte ich schon mit meiner Versicherungsberaterin und Sie sagte mir eine neue EVB in ca. 3 Minuten zu. Die Dame aus Zimmer 4 kam wieder mit der Info, Ihr Chef sagt das gleiche und er kommt auch nicht raus, da es jetzt 12.01 ist, müssen wir sowieso gehen. Denn Sie hätten jetzt alle Feierabend. Auf die Aussage, das die EVB in 2 Minuten kommt, sagte Sie nur die Security wird uns rausbringen, wenn wir nicht gehen. Wieso vergibt man um 11.45 einen Termin, wenn man selbst nicht pünktlich ist und die „Kunden“ dann rauswirft? Wir haben morgen wieder einen Termin um 11.45 Uhr, mal sehen wie dieser verläuft. Im Übrigens macht der Schildermacher auch um 11.30 offiziell zu, da muss man sowieso schon klopfen und hoffen das jemand da ist.......super miese Organisation. Update nach erneutem Termin 2 Tage später: Wir landeten bei der selben Dame in Zimmer 4, die diese Bewertung offensichtlich gelesen hatte, denn Sie sprach sehr deutlich und fragte mehrfach sehr provokativ, ob wir Sie denn diesmal verstehen würden. Beim rausgehen schrie Sie uns nach, das das Problem beim letzten Mal ja bei uns lag, wegen der EVB. Mein Mann blieb extrem ruhig, bedankte sich und hielt mich von weiteren Diskussionen ab. Diese Frau hat nicht einmal refkektiert, das es weniger um die Aussprache sondern viel mehr um die Unfreundlichkeit und die mangelnde Lust, etwas für die Kunden zu tun (vielleicht 5 Minuten).....stattdessen wurde Sie noch frecher und unverschämter. Wirklich unglaublich!
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Christian Klas (Balu_FFM_70)
Ich kann nur Positives zu der Zulassungsstelle in Linsengericht sagen. In den letzten Jahren habe ich regelmäßig Kontakt gehabt, in der letzten Woche alleine drei Mal. Die Mitarbeitenden waren immer höflich und hilfsbereit, für die Security am Eingang gilt das gleiche. Das Terminvergabesystem funktioniert immer gut, auf Mails wird auch zügig geantwortet. Es ist wie immer und überall: So wie man in den Wald ruft, so schallt es auch zurück. Die im Netz zu findenden schlechten Rezensionen könnten damit zusammenhängen.
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Michael Kreis
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David Heldt
Telefonisch gar nicht mehr zu erreichen, finde ich unmöglich!
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Melanie B.
Nette Angestellte, vom Empfang bis zur Bearbeiterin. Gute Organisation, waren schnell durch mit unserem Anliegen .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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