Zulassungsstelle in Linsengericht (Landratsamt Main-Kinzig- Kreis)

Adresse:

Im Niederfeld
63589 Linsengericht

Kontakt:

Fax:
06051-85-14242

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Detlef L
OK
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Jürgen Lechner
Ich hatte einen Termin um 9:30 zu dem ich 9:25 erschien. Die beiden Herren am Eingang waren in der Tat hilfsbereit. Wartezeit keine Ahnung, weil Minuten. Dank der informativen Webseite hatte ich alle Unterlagen dabei. Abwicklung und Bezahlung der Ummeldung waren freundlich, prompt und unkompliziert. Fazit: Ich sitze in weniger als 45 Minuten nach meinem Termin bereits wieder zu Hause. Und die Nummernschilder sind auch schon wieder am Auto. Jetzt noch Ablage und fertig. Ich bin beeindruckt!
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Vasil Mitrev
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Hot Sox
Hallo, normal null Sterne😂😂, der Amtsschimmel lässt Grüßen, dass einzige positive, wie viele feststellen, sind die zwei Herren am Empfang, wurde gleich unfreundlich im Zimmer der Führerscheinstelle Empfangen, „wo sind Sie gemeldet“ naja als Reisender garnicht!!! Statt unkompliziert mir einen neuen Führerschein zu be/erstellen, wurde so lange nach Möglichkeit gesucht , warum man nicht zuständig sei!!!! Damit man dann an die nächste Behörde verweisen kann, die dann die gleiche Arbeit macht, was für ein Irrsinn!!! Es ist ja nicht so das man die Leistung umsonst bekommt, ob wohl die Behörde mit den Bediensteten ja aus Steuermitteln bezahlt wird, da jeder Vorgang nochmal extra Gebühren kostet. Für mich persönlich sind solche Menschen nur zu bedauern, die ohne Lust und Freude Ihren Job machen, statt anderen zu helfen!! Bin froh das ich da nicht mehr hin muss!!! Weiter so in Deutschland, Dt is Lost
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roland
Übelster laden...die Beamtinnen zum .....seit neun(9)Wochen wartet man auf Wiedererteilung.... Schikane wie es nur geht,möcht wissen was die da treiben den ganzen Tag außer krank keine Lust usw.mitlerweile versteht man die welche ohne weiterfahren oder einen EU "Lappen"gemacht haben

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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