Zulassungsstelle in Hanau (Landratsamt Main-Kinzig- Kreis )

Adresse:

Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau

Kontakt:

Fax:
06181-292-22608

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dennis
Landesplakette erneuert ohne Termin di. um 17 uhr da gewesen unter 10 min und 5Euro glücklich wieder raus.
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Uwe Baasch
Schnell und einfach. Nette MitarbeiterInnen, die einem alles klar erläutern
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David Heldt
Telefonisch gar nicht mehr zu erreichen, finde ich unmöglich!
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Simone S.
Die Uhrzeiten in Google und auf der Homepage stimmen nicht. Ich wurde angerufen dass ich meinen Führerschein abholen kann, dass hierfür die veröffentlichten Öffnungszeiten nicht gültig sind, allerdings leider nicht. Man wird Dienstags, am EINZIGEN Tag mit arbeitnehmerfreundlichen Öffnungszeiten nur bis 17.00 ohne Termin reingelassen, danach nur mit Termin. Auch um 7 Uhr kann man noch nicht dort aufschlagen. Das nimmt der Sicherheitsdienst leider auch sehr genau um 17.02 Uhr wollte man mich wegschicken. Er würde Ärger bekommen wenn er danach noch jemand rein lässt. Hab die Dame von der Führerscheinstelle dann angerufen. Sie war selbst überrascht dass das so stur durchgezogen wird und hat mich netterweise dann noch am Eingang abgeholt und dran genommen, mein Anliegen dauerte nur 3 Minuten. Dafür hätte ich ansonsten in einer Woche extra nochmal wieder kommen müssen. Es war überhaupt nix los als ich da war, unnötig mich weg zu schicken. Daher Daumen hoch für die Dame von der Führerscheinstelle und ihre Reaktion, sehr nette Hilfe und schnelle Abwicklung. Daumen runter für die kundenunfreundliche und unflexible Arbeitsweise des Sicherheitsdienstes. Ein kurzer Anruf in der entsprechenden Abteilung hätte mir geholfen. So hab ich mich halt erst ärgern und dann selbst bemühen müssen. Die Zulassungsstelle sollte die Uhrzeiten transparenter und eindeutiger veröffentlichen, damit unnötige Wege und verschwendete Zeit vermieden werden.
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Lothar Günther
Super Service und nette Menschen in der Zulassungsstelle Stelle in Hanau. Hat alles in Super geklappt bei den netten Leuten in der Zulassungsstelle Hanau.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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