Zulassungsstelle in Hanau (Landratsamt Main-Kinzig- Kreis )

Adresse:

Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau

Kontakt:

Fax:
06181-292-22608

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Slawomir Dudek
Traurig was "Behörden" sich heute alles erlauben dürfen! Habe diesen Ort aufgesucht um mein Fahrzeug umzumelden. Neuer KFZ Schein wurde bereits ausgedruckt. Entsprechende Gebühr hatte ich auch in Euro Scheinen und Münzen dabei. Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittel wurde verweigert, Zahlung nur per "Karte" möglich. Meine American Express Karte wurde hier nicht angenommen. Mitarbeiter DROHTE mit Außerbetriebsetzung....habe als Option auch angeboten, dass ich eine SEPA Mandat zur Abbuchung erteilen würde, oder man mir Alternativ eine Rechnung/Beitragsbescheid erstellt und der Betrag von mir umgehend überwiesen wird...dies ist auch nicht möglich.
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Miks
17 Tage Wartezeit für einen Termin. ich möchte meiner Unzufriedenheit über die aktuelle Abwicklung in der Zulassungsstelle Ausdruck verleihen. Während Privatpersonen gezwungen sind, mehrere Wochen auf einen Termin zu warten, können sogenannte „Schilderdienste“ oder Zulassungsdienste offenbar dutzende Vorgänge gleichzeitig ohne Wartezeit einreichen. Dies erweckt den Eindruck einer ungerechten Bevorzugung und vermittelt den Eindruck von Vetternwirtschaft. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht so der Eindruck, dass entweder lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen – oder dass nur durch die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Zusatzdienste eine zeitnahe Bearbeitung möglich ist. Dieses Vorgehen untergräbt das Vertrauen in die Fairness und Transparenz der Behörde. Ich bitte Sie daher um eine Stellungnahme, wie die Terminvergabe künftig gerechter organisiert werden soll, sodass alle Bürgerinnen und Bürger dieselben Chancen auf eine zügige Bearbeitung haben.
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Havin Bolat
Also wir machen ein Termin und dann ziehen wir aber trotzdem einen Zettel und müssen warten. 1 April oder was.
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Katrin T
Sehr schlecht, kann nicht sein dass man 2 Wochen auf einen Termin warten muss. Mein Fahrzeug hat nur ein Kurzzeitkennzeichen bei dem die Versicherung nach 5 Tagen erlischt. Und was jetzt? Termin in zwei Wochen!
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Mohamed Salman
Zwei junge Männer am Eingang waren sehr freundlich und hilfsbereit 🙌🏾

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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