Zulassungsstelle in Hanau (Landratsamt Main-Kinzig- Kreis )

Adresse:

Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau

Kontakt:

Fax:
06181-292-22608

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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chris r.
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Andreas “Andi”
Wenn alle Behörden in Deutschland so arbeiten ist das Land dem Untergang geweiht.
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Judge Nesbit
Der eigentliche Ablauf war reibungslos. Mit einer Wartezeit von 25 min. ist es auch adäquat. Was aber nicht in Ordnung ist, ist die vorsätzliche Abzocke. Was ist passiert: Ich war am 05.10.2022 bei der Zulassungsstelle, um eine Adressänderung im Fahrzeugschein vornehmen zu lassen. Der reguläre Ablauf wäre gewesen das im alten Fahrzeugschein ein Sticker mit der neuen Adresse über die alte Adresse im Fahrzeugschein aufgeklebt wird. Weiter erfolgt ein Stempel auf diesem Sticker. Es ist i.d.R. das Wappen der Stadt oder Gemeinde mit dem Vermerk -Zulassungsstelle xxx- Dieser Vorgang kostet in vielen Städten und Gemeinden nichts. Dies wird oft als Bürgerservice angeboten. Kostenpflichtig wird es erst wenn neue Dokumente ausgestellt werden MÜSSEN. Musste es in meinem Fall aber nicht. Ohne meine Zustimmung wurde der alte Fahrzeugschein eingezogen und wieder ohne Zustimmung wurde mir ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Auf meinem alten Fahrzeugschein waren alle Fahrzeugdaten- sowie meine Personenbezogenen Daten einwandfrei zu erkennen. Es gab also überhaupt keinen Grund den Fahrzeugschein einzuziehen. Ein Aufkleben mit der neuen Adresse hätte völlig ausgereicht. Ich wurde also gezwungen rd. 20,- € für den neuen Fahrzeugschein zu entrichten. Dieses Fehlverhalten ist nicht in Ordnung. Meine Ummeldung musste natürlich auch in meinem Perso eingetragen werden. Die Meldebehörde hat auch nicht meinen Perso einbehalten und mich gezwungen einen neuen zu beantragen. Sticker mit neuer Adresse drauf, ein Behördlicher Stempel der die Echtheit der Adressänderung dokumentiert und fertig. Einfache Sache. Zu allem Überfluss wurde mein alter Fahrzeugschein auch einbehalten. Ich bat den Mitarbeiter meinen alten Fahrzeugschein zu entwerten, dies geschieht i.d.R. durch einen dicken roten Stempel mit der Aufschrift UNGÜLTIG, da ich diesen als Souvenir behalten wollte. Dies ist bereits seit Jahren eine gängige Praxis seitens der Behörden. Auch hier zeigte sich der junge Mitarbeiter frech, unhöflich und keineswegs hilfsbereit. Ich weiß nicht ob der Mitarbeiter noch in der Ausbildung war, einfach noch zu jung ist, um die Komplexität diverser Themen zu erfassen, oder ob er schlichtweg von Haus aus ein mürrischer Zeitgenosse ist. So oder so, ich werde die Zulassungsstelle künftig meiden und eine der anderen Möglichkeiten nutzen. Und ich werde die in Hanau auch sicherlich nicht weiterempfehlen. Nützliches Wissen: Wenn Ihnen / euch so ein Fall passieren sollte, besteht auf die Hinzuziehung des Team Leiters, den Vorgesetzten oder einer anderen Weisungsbefugten Person. Nur so kann mittelfristig ein Umdenken in die eingefahrenen Strukturen innerhalb dieser Behörde erfolgen. Sonst tanzen die einem ewig auf der Nase rum. Natürlich wollte ich, wenn es sein muss, bis ganz nach oben gehen, um diesen Fall klären zu lassen. Meine Begleitung hat mich davon abgehalten. Sicherlich werde ich aber diesen Vorfall dem Leiter dieser Zulassungsstelle vortragen. Meine erste Erfahrung in einer Hanauer Behörde als neuer Bürger dieser Stadt und ich werde verbal abgezogen, abgeklatscht und abgezockt. Tolle Behörde...
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Leon Blumör
Erneut lange Wartezeiten, trotz Termin.
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Klaus Geibig
Ohne Termin heute am Schnellschalter recht zügig bedient worden.Gibt nix zu meckern.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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