Zulassungsstelle in Karben (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Sauerbornstr. 12-14
61184 Karben

Kontakt:

Fax:
06039-931-452
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.:
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Fr.:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Iustin Hahn
Ich hatte keinen Termin bekommen und es gab wochenlang keine Termine verfügbar. Vom Leasing Fahrzeug den Termin vorgegeben bekommen vom Autohaus zum Abholen. Ich wollte schon mit allem nach Friedberg, aber mir wurde um 7:15 morgens sehr nett geholfen und um 08:00 morgens konnte ich gottseidank mit zugelassenem Fahrzeug von der Zulassungsstelle weg.
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Christoph Oerschkes
Kundenservice, wie man sich ihn wünscht !!! Vor ca. 1,5 Jahren dort das erste Mal ein Auto angemeldet, ohne Termin, sehr freundlich (man hat mir noch einen Schraubenzieher geliehen, um den Kennzeichenhalter anzubringen). Einfach top. Heute das zweite Mal ein Auto angemeldet. Online stand nur „z.Z. keine Termine buchbar“. Dachte, es würde am Server liegen. Vor Ort konnte ich dann lesen, dass es daran liegt, dass sie komplett ausgebucht sind. Habe im Büro meine Situation erklärt und der freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter hat mir mein Auto direkt angemeldet. Mehr kann man sich als Kunde nicht wünschen !!!!
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Gerhard Full
Super, mir wurde in einer wichtigen Sache sofort geholfen. Vielen Dank an die Mitarbeiterin.
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Leo Kirchmann
Extrem zuverlässiger Service!
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ADRYAN MAZILU
Er will dir nicht helfen. Und er redet auch noch schlecht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Vorsprachen ohne Termin sind nur mit Wartenummer möglich.

Die Wartenummern können vor Ort bis 30 Minuten vor Schließung der Zulassungsstelle gezogen werden.

Bei starkem Besucherandrang behalten wir uns ein früheres Ende der Nummernausgabe vor.

Bezahlung nur mit EC-Card, Girocard oder Kreditkarte

Umschreibung von ausländischen Fahrzeugpapieren sind NUR bei der Zulassungsstelle in Friedberg möglich

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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