Zulassungsstelle in Karben (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Sauerbornstr. 12-14
61184 Karben

Kontakt:

Fax:
06039-931-452
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.:
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Fr.:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Martin Heuser
Große Katastrophe, nie mehr wieder. 1. ich habe versucht - seit Tagen - einen Termin Online zu buchen, so wie es auf der Webseite empfohlen wird > keine Chance. Es sind nie neue Termine verfügbar. 2. ich komme dann doch direkt hin, bin pünktlich vor Öffnung da, ein weiterer Kunde sitzt bereits dort und wartet und kommt dann auch dran. Ich bin demnach der Nächste und nach mir dann noch ein weiterer Kunde der ca. 15min nach Öffnung dazu kam. 3. während meiner / unserer Wartezeit kommen weitere "Kunden", die aber Zulassungsdienste sind, rein und diese werden direkt versorgt. Wir warten brav. 4. 35min nach Öffnung - wir hatten die Hofffnung das wir beide nun drankommen, kommt der Bearbeiter an die Tür, kein "Guten Morgen", nichts, außer: "ohne Termin wird das heute nichts" und macht die Tür einfach zu. Eure Krankenquote oder die Urlaubszeit interessiert mich nicht. Euer Service und Eure Kundenansprache sind eine Katastrophe und haben noch nicht mal den einen Stern verdient.
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Dennis John-Himmelein
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Klaus Glaser
Kompetent, freundlich, man kann online Termine buchen.
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Birgitt Pfeffer
Sehr gut daß ich dort für den gleichem Tag einen Termin bekam . Nettes Personal.
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Liliana Otto
Kurzfristig einen Termin ergattert und Auto zugelassen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Vorsprachen ohne Termin sind nur mit Wartenummer möglich.

Die Wartenummern können vor Ort bis 30 Minuten vor Schließung der Zulassungsstelle gezogen werden.

Bei starkem Besucherandrang behalten wir uns ein früheres Ende der Nummernausgabe vor.

Bezahlung nur mit EC-Card, Girocard oder Kreditkarte

Umschreibung von ausländischen Fahrzeugpapieren sind NUR bei der Zulassungsstelle in Friedberg möglich

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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