Zulassungsstelle in Friedberg (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Europaplatz
61169 Friedberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06031-83-1313
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Liyana Ilieva
„Wir haben keine Zeit“ wurde uns gestern und heute gesagt, als wir da gewesen sind und dann frag ich mich nach nicht einmal 5 Minuten Gespräch….was sie an Stunden am Tag arbeiten?!!? Die konnten uns mit überhaupt nichts weiter helfen, zu dem waren sie noch unhöflich, haben uns kein Verständnis gegenüber gezeigt und haben uns nicht ausreden gelassen…….Ich verstehe, dass sie am Tag vielleicht 10/15 Kunden haben die mit deren Problemen hingehen, aber alle in der selben Schublade zu stecken? Wir sind drauf angewiesen noch einmal hinzugehen und ich hoffe, dass sie diesmal höflicher sind und uns ausreden lassen. Andererseits würde ich ihnen raten den Job zu wechseln….
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Dieter Huke
Die Aufgaben der Bündelungsbehörde wurden am 4.2.26 von Fulda zur Zulassungsstelle Friedberg übertragen. Stand: 09.07.26: Bearbeitungszeit eines Antrags ca. : 4 - bis 6 Wochen (in Fulda max. 14 Tage). Mir fehlt dafür jegliches Verständnis zumal es eine TÜV -TÜV Prüfung ist d.h.: die Behörde überprüft ob das Gutachten des TÜV s richtig ist. Ohne weitere Worte
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Sven Müller
Super schnelle und freundliche Mitarbeiter in der Zulassungsstelle
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Jonas Hoffmann
Absolut unterirdisch, Brief für Leasingfahrzeug steht online auf eingegangen, 2 Tage danach den Tag freigenommen für Termin, beim Termin „Brief hängt leider noch in der Post im Haus, probieren sie es vielleicht morgen ab 11 Uhr nochmal“ als wäre hier niemand arbeitstätig und könnte jeden Tag das Amt besuchen. Wenn alle so arbeiten würden..
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Laura
Die Termine vor Ort sind sehr schwer und nur an einem Zeitslot pro Woche zu bekommen, war oft schon nach 2 Stunden ausgebucht. Das Online-Programm ist sehr benutzerunfreundlich, man kann sich nicht einloggen und mehrfach weitermachen, umständliche Uploads, einfach fürchterlich. Man hat, wenn man wenig Zeit hat, fast nur diese Möglichkeit, die schlecht funktioniert. Sehr enttäuschend.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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