Zulassungsstelle in Friedberg (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Europaplatz
61169 Friedberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06031-83-1313
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Katharina Schöpf
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Michael Schneider
Online Termin für 9:20 Uhr reserviert. Um 9:00 Uhr dort am Terminal eingecheckt. Um 9:09 Uhr wurde ich aufgerufen. Um 9:14 war ich fertig. Top!!!
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Dorothea Lohfink
Schlechte Parkmöglichkeiten, aber sehr freundliche Dame am Empfang
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Beate
Habe vorgestern direkt für heute Morgen online einen Termin bekommen. Vor Ort hat Herr Pfaffl sich super nett und kompetent meinem Anliegen angenommen. Danke dafür nochmal.
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Hans Rewe
Ich bin extrem enttäuscht von meinem Termin bei der Zulassungsstelle. Ich hatte meinen Termin bereits vor über drei Wochen gebucht, um alles ordentlich zu planen. Ursprünglich hatte ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragt. Kurz vor dem Termin erhielt ich jedoch eine passende Versicherung und wollte das Fahrzeug stattdessen direkt regulär zulassen. Mir wurde gesagt, dass dies nicht möglich sei, weil der Vorgang angeblich etwa fünf Minuten länger dauern würde als der ursprünglich gebuchte Termin. Für mich ist das absolut unverständlich. Wenn jemand so lange im Voraus einen Termin vereinbart und sich die Änderung nur auf einen minimalen Mehraufwand beschränkt, sollte es möglich sein, etwas Flexibilität zu zeigen. Stattdessen wurde ich ohne jede Bereitschaft, eine pragmatische Lösung zu finden, abgewiesen. Leider empfand ich den Umgang insgesamt als wenig freundlich und wenig serviceorientiert. Als Bürger erwartet man zumindest, dass versucht wird, eine einfache Lösung zu finden, anstatt sich strikt hinter formalen Abläufen zu verstecken. So fühlt man sich eher als Störfaktor denn als Kunde einer öffentlichen Behörde. Ich hoffe, dass künftig mehr Wert auf Bürgerfreundlichkeit und einen lösungsorientierten Umgang gelegt wird.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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