Zulassungsstelle in Friedberg (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Europaplatz
61169 Friedberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06031-83-1313
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Stefan Müller
Habe heute ein KFZ angemeldet, bin in Allem sehr zufrieden. Ich kann das generell Negativgerede nicht verstehen.. Ein Staat funktioniert halt nicht ohne einiges an Bürokratie - und der Staat, das sind wir Alle. Bleibt friedlich !
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Okan Farfan
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Carlottadpk
Unmöglich. Man macht extra einen Termin, (technisches Gutachten war nicht anwählbar, also habe ich einfach etwas anderes ausgewählt), wartet 4 Wochen drauf und dann wird man heimgeschickt. Weil das zulange dauern würde und ich nicht das richtige als Termin ausgewählt habe (weil es nicht ging). Ich war wohl gemerkt schonmal da und alle Eintragungen wurden als Vorgang schon geparkt. Tja leider konnte der geparkte Vorgang nicht gefunden werden. Leider wurde ich auch sehr unfreundlich heimgeschickt vom Schalter 2. Die Wartezeiten auf einen Termin sind auch einfach viel zu lang! Geht lieber nach Büdingen, da geht's viel schneller und freundlicher.
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Kai Böhm
Eine Zulassungsstelle, wie Behörden sein sollten. Termin auf die Minute genau eingehalten, freundlich und unkompliziert. Lediglich die Online-Terminvereinbarung mit taggleiche Windhundverfahren kann zur Lotterie werden.
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Thorsten Schmidt
Ich bezahle Steuern damit ich hier einen Dienst in Anspruch nehmen kann, das ist aber faktisch nicht möglich weil es keine Termine gibt Hoffentlich räumt eine bestimmte Partei hier in Deutschland endlich mal auf, wird allerhöchste Zeit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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