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Zulassungsstelle in Friedberg (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Europaplatz
61169 Friedberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06031-83-1313
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Dominik
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Joerg Palke
Die negativen Bewertungen beziehen sich wohl eher auf die Ausländerbehörde. Dort standen morgens Viertel vor Sieben tatsächlich ca. 30 Personen vor der Tür. Bei der Kfz-Zulassungsstelle war alles sehr gut organisiert, man bekommt nach dem Betreten zwar auch eine Nummer am Empfangsschalter, aber die weitere Bearbeitung verlief ohne große Wartezeiten und die Sachbearbeiterinnen waren alle sehr freundlich. Ich war auf Grund der schlechten Kritiken schon 45 Minuten vor Öffnung da, war dann auch prompt der erste, und alles lief reibungslos. Wenn man in den Bewertungen schon seinen Frust ablassen muss, dann sollte man wenigsten genauere Angaben zu den einzelnen Bereichen machen und nicht alles über einen Kamm Scheren!!!
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Floh Jost
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John Hayes
Ich bin sehr positiv überrascht, dass ich - telefonisch zu den Sprechzeiten immer jemanden erreicht habe - die Mitarbeiter am Telefon freundlich und hilfsbereit waren - ich dann zügig einen Termin ohne Wartezeit bekommen habe. - mein Anliegen in den internen Vermerken ordentlich dokumentiert wurde, sodass jeder neue Mitarbeiter sofort nachvollziehen konnte worum es geht. Zum Vergleich: In Frankfurt hängt man 15 Minuten in der Warteschleife, fliegt raus, ruft nochmal an und hat dann einen Griesgram am Hörer der sagt da sei nichts zu machen. Ich hatte ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag verkauft und der Käufer hat es nicht abgemeldet und sich dann taub gestellt. Natürlich dämlich meinerseits, aber ich freue mich dass die Mitarbeiter der Behörde in Friedberg mir hier wirklich gut helfen konnten.
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Michael Lehmann
War heute morgen mein Auto zulassen an Schalter 5V . Die Dame war sehr nett und freundlich und total unkompliziert, wir hatten die Zulassung unter 10min geschafft

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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