Zulassungsstelle in Friedberg (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Europaplatz
61169 Friedberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06031-83-1313
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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PuX616
Dank Online-Terminbuchung fast keine Wartezeit, Zulassung war sehr schnell erledigt da ich alle notwendigen Papiere dabei hatte. Freundlicher Mitarbeiter! Inklusive Schilder beim Laden gegenüber machen lassen war alles in unter 30 Minuten erledigt.
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Geschätzter Kunde
Terminvergabe bei der Zulassung eine absolute Frechheit. Vorlauf von 4 Wochen? Wofür zahlt man ein Sack voll Steuern. Und dann wird Bargeld nicht akzeptiert obwohl sie es müssen! Kontrolliertes abschaffen nennt man sowas.
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René Schlichting
Ich war heute auf der Zulassungsstelle, ohne zuvor einen Online Termin vereinbart zu haben. Mir war nicht bekannt, dass nur noch online Termine vergeben werden und ein Fahrzeug nicht spontan vor Ort an- oder abgemeldet werden kann. Auf der Homepage der Zulassungsstelle sind Öffnungszeiten aufgeführt, welche suggerieren das in diesem Zeitfenster Termine vor Ort wahrgenommen werden können. Wenn ich einen Onlinetermin buche, wird dieser in den aufgeführten Zeitfenster vergeben. Das wusste ich leider nicht. Am Eintritt in die Empfangshalle der Zulassungsstelle Friedberg haben mich zwei Mitarbeiterinnen hinter dem Tresen empfangen. Auf ein freundliches guten Morgen habe ich nur ungläubige Blicke erhalten. Auf meine Nachfrage, wo ich denn mein Auto abmelden kann wurde mit Ironie, Zynismus und ohne jegliches Gefühl, als Dienstleister der Bürger zu fungieren, geantwortet. Kurz angebunden, frech und belehrend. Herablassend ist noch milde ausgedrückt. Ganz nach dem Motto: Was will der Bürger überhaupt von uns? Keinen Lösungsansatz oder unterstützenden Hilfe. Ein Kommunikationstraining für die Empfangsdamen wäre hier angebracht. In der freien Wirtschaft hätten die beiden Damen keine Chance. Das Gehalt dieser Mitarbeiterinnen zahlen wir Bürger. Leider muss ich mich mit meinen Erfahrungen was Freundlichkeit betrifft der ein oder anderen Rezessionen zuvor anschließen. Aus Erfahrung weiß ich, das auf der Zulassungsstelle auch sicherlich freundliche Kollegen tätig sind. Wahrscheinlich in der zweiten Reihe. Leider zählt der erste Eindruck.
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Yves Boecher
Hat sich durchaus verbessert. Verwaltung kann bürgerorientiert!!
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Bossaura effekt
Ich war in den letzten Wochen 2 mal da ein Mal wegen der Zulassung meiner Honda Oldtimer Motorrad und ein mal mit einer umfangreichen technischen änderung in Schein und Brief alles lief schnell und professionell ab beide mal war ich bei der gleichen Sachbearbeiterin Frau heller die mich gut gelaunt und freundlich behandelt hat

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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