Zulassungsstelle in Büdingen (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt:

Fax:
06042-884-250
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Michel Gutmann
Wir hatten heute zwei EU Fahrzeuge zuzulassen und Papiere fehlten. Sch... . Aber nicht hier, die Damen zeigten vollen Einsatz und Empathie. Trotz der Probleme gelang es noch am selben Tag die Autos zuzulassen. So viel Einsatz für den Kunden sucht man in der freien Wirtschaft oftmals vergeblich. Danke, Ihr seid herzlich, lieb, einfach spitze!!! 😘
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Michael Weck
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Lord Pistonia
Wie kann es sein, dass Behörden wirklich immer so schlechte Erlebnisse darbieten. Wir wollten eine Vespa Zulassen, Frau am Telefon sagt, sie muss nicht vorgeführt werden. Meine Frau fährt hin, Sachbearbeiterin sagt ne sie muss immer vorgeführt werden. Hab einen Transporter organisiert, das neue Fahrzeug festgezurrt, hingefahren, heisst es ,,ne, das müssen sie gar nicht" Toll... Dokumente ausgestellt und ab zum Kennzeichen abholen. Fällt mir dann auf, es wurde das falsche Kennzeichen eingetragen. Passier, aber alles in allem... Die Frage, welche Zulassungsstelle schlimmer ist, Friedberg oder Büdingen...beide sind absolut Bodenlos
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Asmir Rizvan
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Karl-Heinz Weitzel
Sehr freundliches Personal. Schneller Service. Auch hilfsbereit wenn mal etwas mit den Papieren nicht stimmt. Eigentlich erstaunlich, den die Räumlichkeiten sind schon sehr in die Jahre gekommen. Trotzdem immer sauber und ordentlich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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