Zulassungsstelle in Büdingen (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt:

Fax:
06042-884-250
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Vlatka Schäfer
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Monique Krawczyk
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Michel Gutmann
Wir hatten heute zwei EU Fahrzeuge zuzulassen und Papiere fehlten. Sch... . Aber nicht hier, die Damen zeigten vollen Einsatz und Empathie. Trotz der Probleme gelang es noch am selben Tag die Autos zuzulassen. So viel Einsatz für den Kunden sucht man in der freien Wirtschaft oftmals vergeblich. Danke, Ihr seid herzlich, lieb, einfach spitze!!! 😘
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YR
Auto gekauft, würde ich gern Zulassen, neuer TÜV alles ist da. Erster Termin, online gemacht, komme hin bude leer. Nachdem man fast schon fertig war wird mir gesagt es sei ein Airbag Rückruf offen und man könnte mein Auto trotz neuem TÜV nicht zulassen (Auto wird btw jetzt 20, nach 20 Jahren fällt ein: ne jetzt geht nix mehr) Ich müsste zu Audi, ich frage nach Kurzzeitkennzeichen, geht nicht ohne Termin und wegen dem Rückruf schon gar nicht, der Transport sei Zitat "Mein Problem" Ich krieg den Wagen irgendwie zu Audi, der Rückruf wird gemacht, Daten werden Online an das Bundesamt übermittelt. Nächster Termin, von einer Online Datenbank wisse man nichts, Zulassung wird nichts ich bräuchte einen Beweis. Aha, soso. Beweis bei Audi besorgt, eine Rechnung von Audi die eigentlich nicht rausgegeben wird, alles fein säuberlich aufgelistet. Nächster Termin mit "Beweis" zuerst fragt man mich was das den jetzt sein soll und was sie damit soll. Ich erkläre ihr: da steht die FIN, da die Maßnahme etc etc. Zähneknirschend wurde mein Auto dann zugelassen, man merkt ich war nicht willkommen. Die Online Datenbank gibt es übrigens, gab nen Brief vom Amt weil mein anderer Audi den Rückruf auch noch machen muss / in deren Datenbank noch fehlt. In dem Brief hat man mir mit Stilllegung gedroht wenn ich nicht zu Audi ginge, ebenfalls nach fast 20 Jahren auf der Straße. Bei der Eintragung einer Technischen Änderung vorher wurde ich auch unfreundlich angegangen trotz TÜV Abnahme. Am liebsten nie wieder. Die Zulassung hat übrigens gesamt betrachtet 4 Wochen gedauert, auch wegen den online Terminen. Ich kann froh sein dass ich keine Parkgebühren bei der Werkstatt bezahlen musste wo der Wagen stand. In Schotten kann man einfach aufs Amt und wird freundlich begrüßt und das Anliegen bearbeitet, warum nicht hier?
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Michael Weck

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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