Zulassungsstelle in Büdingen (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt:

Fax:
06042-884-250
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Bora Tankus
Sehr unprofessioneller und respektloser Umgang. Ich wurde bei der Beantragung meines roten Kennzeichens unzureichend informiert. Es wurde lediglich erwähnt, dass ich ein Fahrtenbuch führen muss – ohne klare Angaben, welche Informationen darin enthalten sein müssen. Wichtige Hinweise habe ich nicht erhalten. Bei der Verlängerung wurde mir dann vorgeworfen, dass Angaben fehlen, die mir vorher nie mitgeteilt wurden. Deshalb wurde mein Kennzeichen nur erneut für ein halbes Jahr auf Probe verlängert. Besonders negativ war das Verhalten einer Mitarbeiterin: unfreundlich, respektlos und in keiner Weise angemessen im Umgangston. Sie hat mehrfach in Gespräche zwischen mir und ihrer Kollegin hineingegrätscht und diese gestört. Zudem wurde ein persönlicher und für mein Anliegen völlig irrelevanter Sachverhalt vor anderen Personen offen angesprochen, was aus meiner Sicht einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz darstellt und absolut unangemessen ist. Insgesamt fühle ich mich schlecht beraten und nicht ernst genommen. So sollte eine Behörde nicht arbeiten.
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An Di
Ich hatte am 27.01.26 eine Onlinetermin, kurz vor Feierabend. Ich kann die negativen Bewertungen nicht nachvollziehen. Der Mitarbeiter, der sich um mein Anliegen gekümmert hat, war super freundlich, kompetent und hilfsbereit. Selbst die Zeit hat keine Rolle gespielt. Er hat sogar bei dem Schildermacher anrufen lassen, damit ich das Kennzeichen für meinen Anhänger noch bekomme. Während ich das Kennzeichen geholt habe, haben alle in der Zulassung noch gewartet, bis ich schließlich noch die Plaketten bekommen habe und erst dann sind die Mitarbeiter in Ihren Feierabend gegangen. Vielleicht ein kleiner Tipp: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus... Die Mitarbeiter der Zulassung haben einen engen Rahmen bezüglich Vorschriften, etc.. Wenn etwas nicht erlaubt ist, dann ist das nicht die Schuld derer, die dort sitzen. Also einfach etwas freundlichkeit bewahren. Für mich persönlich die beste, freundlichste und hilfsbereiteste Zulassung eines Fahrzeuge, die ich bis jetzt hatte.
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LX Cooper #14
Der allerletzte Verein. Ich habe noch nie einen so unfähigen Haufen gesehen. Termine bekommt man innerhalb von 3 Wochen. Die Angestellten sind völlig unterbelichtet und engstirnig. Der ganze Laden ist leer und man bekommt trotzdem nichts angemeldet. Ich habe wirklich noch nie eine so schlechte, unorganisierte und langsame Zulassungsstelle gesehen. Der Laden ist den einen Stern nicht wert!
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Rams Bach
Ich war zur Abmeldung eines Fahrzeuges dort und bin pünktlich dran gekommen. Der Herr in Zimmer 7 war sehr freundlich und hat sich auch noch Zeit für mich genommen, da ich ein paar Fragen zur Anmeldung eines anderen Fahrzeuges hatte ☺️ Anhand seiner, für mich einleuchtenden, Erläuterungen, konnte ich feststellen, wie vielen Idioten er anscheinend begegnet 🫣 Die Leute, die hier negativ bewerten, sollten sich vielleicht mal Gedanken machen, ob sie überhaupt alles verstehen 🤔 Außerdem glaube ich nicht, dass die Mitarbeiter lediglich auf euch warten und sonst nichts zu tun haben 😜
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Liomio Liomio
Zunächst philosophierte die Dame darüber, dass ihr die Zulassung nur nach Terminvereinbarung besser gefällt, da sie so in Ruhe (weniger)arbeiten kann.Nachdem ich erwähnte, dass man früher eine Zulassung immer am selben Tag erledigen konnte, stellte sich heraus, dass man inzwischen zwei Wochen im Voraus einen Termin buchen muss. Als klar wurde, dass ein notwendiges Dokument fehlte- innerhalb von ca. 15 Minuten zu beschaffen gewesen wäre, brach sie den Vorgang ab, änderte ihre Tonart und ließ mich nicht mehr aussprechen. Ich bot ihr noch an, mehrere Stunden zu warten, da die Zulassung enorm wichtig war und ich die 50 km Anfahrt sonst umsonst gemacht hätte. Dies lehnte sie ab und demonstrierte dabei deutlich ihre Machtposition. Kurz darauf kam aus dem Nebenzimmer eine weitere Person hinzu, die grimmig und aggressiv wirkte und etwas von „Regeln“ erzählte, die man so festgelegt habe und von denen es keine Ausnahmen gebe. Als ich darauf antworten wollte, wurde ich unterbrochen und gebeten, den Raum zu verlassen. Für mich war das erneut der Beweis, dass Menschen in Behörden häufig nicht flexibel genug denken und ihre Machtpositionen zusätzlich auf persönlicher Ebene ausspielen. Der Wartebereich war leer, und der Vorgang hätte keine zehn Minuten in Anspruch genommen. Stattdessen wurde klar vermittelt, dass meine Situation egal ist und man sich der eigenen Macht bewusst ist. Für mich ist das eine weitere Bestätigung, wie wichtig Digitalisierung ist. Man sollte solchen Situationen mit Personen, die eigentlich eine dienstleistende Funktion haben und keine Machtposition, nicht mehr ausgesetzt sein.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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