Zulassungsstelle in Büdingen (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt:

Fax:
06042-884-250
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Axel Müller
Der Wetterauskreis scheint sich bei seinen Zulassungsstellen an Berlin orientieren zu wollen: Keine Termine auf absehrbare Zeit! Auf telefonische Nachfrage in Büdingen wurde mir mitgeteilt, dass Friedberg für die Terminvergabe zuständig sei und wenn das Online-Tool sagt, das es keine Termine gibt, dann ist das wohl so. Ich hätte nicht gedacht, dass die Zulassung eines in Deutschland gefertigten Neuwagens daran scheitert, dass man keinen Termin bei der Zulassungstelle bekommt. An den vielen Autokäufen und damit verbundenen Zulassungen kann das aktuell jedenfalls nicht liegen! Es sagt sehr viel über den Zustand der öffentlich Verwaltung aus, die ich mit meinen Steuern finanziere (ich zahle übrigens den Spitzensteuersatz). Die Mitarbeiter scheinen "Dienst nach Vorschrift" zu machen, da stört jeder, der eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte. Andernfalls würde es solche Zustände nicht geben, weil auch den Mitarbeitern die Kunden wichtig wären.
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Vene S.
Mit Herrn Herr Klapps, hatte ich auch schon 2x eine Auseinandersetzung. Dieser Herr ist Falsch in dieser Stelle. Eine Beschwerde wurde auch eingereicht. Bei mir war es auch ein kurzes 3D Kennzeichen. Er meinte es wäre zu kurz und entspreche nicht der Norm. Während man versucht zu erklären, dass keine Kennzeichen zu kurz sein können, sondern nur die Norm zwischen den Abständen passen muss, aber das war ihm egal. (zudem steht es nirgends in den AGB vom Wetterau). Leider lässt er auch einem nicht ausreden. So das ich wütend wurde und ihm gesagt habe er soll mal seine Klappe halten, wenn man was versucht was zu erklären. Danach wurde ich hinausgebeten und er wolle mich nicht mehr bearbeiten. Ich wurde dann kurzer Zeit später an die Frau neben seinem Tisch bearbeitet. Und völliger Seelenruhe und ganz ohne Probleme wurde mein Kennzeichen das 41cm lang war dann zugelassen, da sie die norm überprüft hatte. Hängt übrigens am Schrank direkt rechts von der Tür. Eine Mitarbeiter Schulung wäre hier angebracht.
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Minte Urbutyte
Ich kann nur sagen, dass bei mir immer alles super geklappt hat. Die Mitarbeiter sind freundlich und nett.
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L S
Ein hier des öfteren namentlich erwähnter Herr ist wirklich massiv falsch in seinem Job…
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Kevin Huebner
Ich war heute bei der Zulassungsstelle Büdingen und habe eine extrem enttäuschende Erfahrung gemacht. Der Mitarbeiter, ein schlanker Mann mit Brille in raum nummer 7, war nicht nur unfreundlich, sondern hat mir auch unnötig Probleme bereitet. Obwohl ich bei meinem vorherigen VW und dem darauf folgenden Opel ein kleines Kennzeichen hatte, gibt es jetzt plötzlich Probleme den exakt gleichen VW mit einem kleinen Kennzeichen wieder anzumelden. Der Herr erklärte mir, dass ich laut Norm auf einmal ein großes Kennzeichen bräuchte. Er behauptete, dass keine Sondergenehmigung hinterlegt sei, obwohl dies zuvor nie ein Thema war. Anstatt eine Lösung zu finden oder mir weiterzuhelfen, wurde ich kurzerhand rausgeschickt, um neue Schilder zu besorgen – obwohl ich zuvor alles besorgt hatte. Dieser Vorfall zeigt mangelnden Service und fehlende Kompetenz. Absolut inakzeptabel!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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