Zulassungsstelle in Büdingen (Landkreis Wetteraukreis)

Adresse:

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt:

Fax:
06042-884-250
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do.:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr.:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.


Rezensionen:

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Dieter Stemmer
Ich war gestern da ohne Termin. Eine sehr nette und zuvorkommend Mitarbeiterin hat mich trotzdem bedient. Dadurch konnte ich heute den TÜV-Termin wahrnehmen.
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Kai Langlitz
Ich war heute seid mehreren Jahren wieder mal ein Fahrzeug in Büdingen zulassen. Wie das meistens ist, wenn man nicht öfters mit Zulassungen zu tun hat, ging nicht alles glatt. Das Verschulden lag bei mir, jedoch wurde mir unkompliziert geholfen und die Dame der Zulassungsstelle sowie beide „benachbarten“ Kollegen/innen arbeiteten Hand in Hand. Mir wurde ein „Ausweichtermin“ angeboten und zugleich angeboten die fehlerhaften Daten heute noch zu beschaffen. Dann würde ich das Fahrzeug noch zugelassen bekommen. Das hat auch wunderbar geklappt! Kundenfreundlichkeit 👍 Gesprächsverhalten 👍 Terminvergabe 👍 Hilfsbereitschaft 👍 Daher definitiv 5 Sterne. Vielen lieben Dank.
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Sabrina Jagsch
Die Zulassung des Autos hat einwandfrei geklappt. Der Mitarbeiter war sehr freundlich und hat zügig gearbeitet. Die vorherige online Terminvereinbarung ging problemlos. Ich habe mittags einen Termin für nachmittags vereinbaren können.
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Sophie Diehl
Super freundlich und zuvorkommend. Der Herr von der Zulassungsstelle ist extra mit rausgekommen, um mir die TÜV-Plakette aufzukleben, weil ich vergessen hatte, die Nummernschilder mit reinzubringen.
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Tristan Amler
Die Kommunikation durch den männlichen Mitarbeiter des Zulassungsamtes war sehr herablassend und belehrend. Ich habe mich sehr geärgert. Das nächste Mal werde ich die Zulassungsstelle in Friedberg aufsuchen!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Anfahrt:

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