Zulassungsstelle in Eschwege (LK Werra-Meißner-Kreis)

Adresse:

Bahnhofstr. 15
37269 Eschwege

Kontakt:

Fax:
05651-302-3508

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peggylein
Wenn ich könnte würde ich überhaupt keinen Stern geben für diesen frechen und inkompetenten Mitarbeiter am Telefon aus der Zulassungsstelle. Wie kann man nur so frech sein wenn man eine ganz normale Frage hat wegen verlorenen Fahrzeugpapieren. Der Herr ist denk ich falsch an der Stelle was den Umgang mit Menschen zu tun hat.
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Ronny Schirmer
Super nette und hilfsbereite Mitarbeiter. Ich brauchte Montags sehr dringend kurzfristig eine Ummeldung und konnte Mittwochs aufgrund eines Krankenhaus Kontrolltermins nicht zur "terminlosen" Zeit erscheinen. Habe gefragt ob man da irgendetwas machen kann, ich warte auch gern lange. Eine sehr nette Dame (E05) erklärte mir mit Bedauern, das es leider nicht hat geht, solange das System nicht "irgendwann vielleicht" einen Termin freischaltet. Habe mich dann in den Wartebereich gesetzt und das beste gehofft. 5min später ging diese nette Mitarbeiterin fragen ob es doch eine Möglichkeit gibt, mir zu helfen und ich konnte sofort dran kommen und alles ging super flott, nett und reibungslos. Super bürgernaher Service, Dankeschön!
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Timo Lysiak
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Max Schuchhardt
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Ralf Sodar
Wir sind absolut zufrieden, nach Terminvereinbarung und Bereitstellung aller geforderten Unterlagen dauerte es keine 20 Minuten mit Ummeldung/Anmeldung. Sehr freundliche und hilfsbereite Sachbearbeiterin, die sich auch die Zeit nahm nach einem Wunschkennzeichen zu schauen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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