Zulassungsstelle in Eschwege (LK Werra-Meißner-Kreis)

Adresse:

Bahnhofstr. 15
37269 Eschwege

Kontakt:

Fax:
05651-302-3508

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Timo Lysiak
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Max Schuchhardt
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Ralf Sodar
Wir sind absolut zufrieden, nach Terminvereinbarung und Bereitstellung aller geforderten Unterlagen dauerte es keine 20 Minuten mit Ummeldung/Anmeldung. Sehr freundliche und hilfsbereite Sachbearbeiterin, die sich auch die Zeit nahm nach einem Wunschkennzeichen zu schauen.
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Anne
Ein Stern ist noch zu viel! Wir haben extra per Mail mit allen Daten im Voraus (1,5 Wochen vorher) angefragt, ob wir bei unserem Termin auch wirklich die Zulassung für unseren ausländischen Wohnwagen bekommen, dort wurde schriftlich bestätigt dass die Zulassung am selben Tag erteilt wird. Heute war der Termin, die Zulassung wurde nicht erteilt, es müsse noch eine Betriebserlaubnis in Fulda beantragt werden. Wieso wurde uns das nicht 1,5 Wochen vorher gesagt, als wir EXTRA nachgefragt haben um auf der sicheren Seite zu sein? Dienstag sollte es mit dem Wohnwagen in den Urlaub gehen, das hat sich dank der Mitarbeiterin erledigt. Vielen Dank für gar nichts!
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Der_BaBa_95
Ein Stern ist leider noch zu viel, die Leute auf der Zulassungsstelle in Eschwege sind Mega unfreundlich, sind Mega langsam, auch mit diesen online Terminen nervt total , in Kassel oder sonst wo überall kannst du jeden Tag einfach hingehen. Es wird Zeit das die Zulassungsstelle in Eschwege mal umgekrempelt wird sprich, jeden Tag kommen wann man die Zeit hat mit einem Ticket ziehen und fertig, und ganz wichtig die Leute da raus schmeißen und neue einstellen, Ich könnte jedes Mal wieder kübeln wenn ich dran denke da hin zu müssen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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