Zulassungsstelle in Bad Arolsen (Landkreis Waldeck- Frankenberg)

Adresse:

Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Kontakt:

Fax:
05691-801-269

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anna Bee
Eine der unflexibelsten Behörden, die ich kenne. Termin hin oder her. Manchmal treten im Leben Situationen ein, in denen man von jetzt auf gleich eine Lösung braucht. (Behörden und vor allem deren Angestellte werden ja von Bürgern bezahlt. - Dann wäre es ja nicht zu viel verlangt, einen Bürger vernünftig zu bedienen.) Wenn das Wartezimmer wie bei einem überlaufen Facharzt reichlich voll wäre, hätte ich ja noch Verständnis. War es aber nicht. Anstattdessen ein Flur mit offenen Türen und richtig eifriger Bürokraten, die vor Arbeit umkommen. *Ironie aus* In Korbach ging es Gott sei Dank. Dennoch ärgerlich für diese Umständlichkeit und den weiten Weg. Und traurig, dass 1 Kreis so unterschiedliche Handhabungen hat. Manche Behördenmitarbeiter würden in der freien Wirtschaft sicher nicht überleben. Burnout wegen Überforderung oder Entlassung weil nicht kundenorientiert. Bedauerlicherweise ist es im Beamtentum möglich, dass solche Menschen sich durchschleichen.
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Timo Seidler
Sehr freundlich und kompetent. Erklärungen sind umfangreich und verständlich. Danke für die schnelle Bearbeitung
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Ralf Ritter
Minus 5 Sterne. Die sollten dringend die Bandansage ändern in: "wir wollen ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen".
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Janos Trefan
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Nicole
Bin ohne Termine in Bad Arolsen gewesen um ein Auto anzumelden. Was soll ich sagen, die beiden Damen wollten mir nicht helfen, dass Wartezimmer war leer und auch kein andere Kunde war zu dem Zeitpunkt anwesend. Ich habe schon fast gebettelt um mein Auto dort anmelden zu können , bin 100 km gefahren was ich dort auch erwähnt habe.Leider hat es nichts gebracht. Weder freundlich noch kompetente Mitarbeiter. Schade das ich ein Stern gegeben muss, hätte lieber minus 5 Sterne gegeben.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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