Zulassungsstelle in Bad Arolsen (Landkreis Waldeck- Frankenberg)

Adresse:

Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Kontakt:

Fax:
05691-801-269

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kai HESSE
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Ka2008Mi
Musste einen Termin in arolsen machen, weil keiner in Korbach frei war. War einfach glücklich, dass dort so nette Mitarbeiterinnen arbeiten. Überlegen ernsthaft zukünftig nicht mehr nach Korbach zu fahren sondern immer nach Bad Arolsen.
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Andrés Christian Baudet von Gersdorff
Meine persönliche Erfahrung bei der Kfz-Zulassungsstelle in Bad Arolsen war ausgesprochen positiv. Zunächst bekam ich Recht schnell einen Termin über das entsprechende Online-Portal. Bei meinem Termin wurde ich sehr freundlich und zuvorkommend angesprochen und mein Anliegen (Neuzulassung eines Pkw) war innerhalb von 15 Minuten bearbeitet und erledigt. Da kann ich nur sagen: Respekt! und vielen herzlichen Dank an die kompetente und freundliche Mitarbeiterin!
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Sven Zimmermann
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Steffen Schmand
Flexible Mitarbeiter? Fehlanzeige! Hatte einen Termin bei der Zulassungsstelle. Wegen einer "ungültigen" Vollmacht konnte das Auto nicht sofort angemeldet werden. Die vorgegebene Vollmacht wurde dann aber 15min. später ausgefüllt und nachgereicht, aber leider waren die zwei Mitarbeiter nicht in der Lage die Anmeldung dann durchzuführen, weil ich ja dann nicht mehr meinen eigentlichen Termin wahrnehmen konnte.. Obwohl das Wartezimmer leer war und in der Zeit auch keine anderen Leute kamen, war dies nicht möglich.. Flexibilität, Lösungsorientiertheit und Hilfsbereitschaft sieht anders aus!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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