Zulassungsstelle in Bad Arolsen (Landkreis Waldeck- Frankenberg)

Adresse:

Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Kontakt:

Fax:
05691-801-269

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Steffen Schmand
Flexible Mitarbeiter? Fehlanzeige! Hatte einen Termin bei der Zulassungsstelle. Wegen einer "ungültigen" Vollmacht konnte das Auto nicht sofort angemeldet werden. Die vorgegebene Vollmacht wurde dann aber 15min. später ausgefüllt und nachgereicht, aber leider waren die zwei Mitarbeiter nicht in der Lage die Anmeldung dann durchzuführen, weil ich ja dann nicht mehr meinen eigentlichen Termin wahrnehmen konnte.. Obwohl das Wartezimmer leer war und in der Zeit auch keine anderen Leute kamen, war dies nicht möglich.. Flexibilität, Lösungsorientiertheit und Hilfsbereitschaft sieht anders aus!
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Heike Hillberger
Begrüßung? Fehlanzeige! Wir wurden lediglich nach unserem Namen gefragt. Zudem hatten wir einen Termin, bei dem die email Bestätigt wohl nicht geklappt hat. Trotz Screenshots vom bestätigen Termin mussten wir wieder fahren und am nächsten Morgen wiederkommen. Zur Zulassungsstelle sind es ja nur 20km….Nachhaltigkeit? Was ist das??? Das Zulassen des Fahrzeugs hat dann genau 8 Minuten gedauert. Amtsschimmel nennt man sowas! Ohne Worte!!!!
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Thorsten Klee
Sauber ,freundliche Beratung, Termin nach Absprache nur aber da durch keine wartenzeiten und schnelles dran kommen.
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Richard Hartinger
Ich hatte um einen Rückruf per AB gebeten, weil es Probleme mit einer Zulassung gab. Und das hat super geklappt. Auch vor Ort alle sehr bemüht... nur liebe Menschen da... ein grosses Lob.
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Yusuf Bilgiç
Alles ist perfekt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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