Zulassungsstelle in Lauterbach (Landkreis Vogelsbergkreis)

Adresse:

Bahnhofstr. 79
36341 Lauterbach

Kontakt:

Fax:
06641-977-977

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Maria Wilz
Ich war heute bei Frau Eifert in der Führerscheinstelle. Ich bin sehr begeistert und bin super zufrieden. Sehr freundlich und kompetent bedient worden. Herzlichen Dank dafür. Maria Wilz
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Cornelius Lindner
Gut
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Christian Andreas Bender
Online Reservierung , sehr freundliche Mitarbeiter und die zwei Zulassungen haben super geklappt.
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Azb Kfz
Hallo liebes Team der Lauterbacher Zulassungsstelle. Es ist absolut unfassbar, wie diese Behörde arbeitet. Ich versuche schon seit über einer Woche mehrfach täglich jemanden telefonisch zu erreichen. Leider bisher ohne Erfolg. Also blieb mir nichts anderes übrig als online einen Termin zu vereinbaren. Leider konnte ich online die gewünschte Terminart gar nicht auswählen. Es ging um rote Kennzeichen für mein Unternehmen … Ich habe alles mitgenommen, für den Fall, dass es gebraucht wird. Da es unmöglich ist jemand telefonisch zu erreichen, kann man nicht fragen was benötigt wird. Wie erwartet wurden Unterlagen verlangt, die ich nicht zur Hand hatte. Würde ich mein Unternehmen so führen wie ihr, stünde meine Firma bald vor dem Aus. Ich kann jeden, der dort einen Termin vereinbaren muss, nur warnen. Liebes Team der Zulassungsstelle ich hoffe, ihr lest die Rezessionen und fragt euch, ob es vielleicht besser wäre, eure Arbeitsweise zu ändern. Oder den Beruf zu wechseln, was ich euch Angesichts eures Talents empfehlen könnte. Behördenwahnsinn und Servicewüste Deutschland wird bei euch in Lauterbach ganz GROß geschrieben.
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Kevin Vittoe
Vor Ort war ein super Service. Die Dame hat mit mir die Onlineabmeldung vor Ort gemacht und so hab ich Geld gespart. Sehr kompetent und höflich. Der einzige Kritikpunkt ist, dass die telefonische Erreichbarkeit sehr schlecht ist, egal zu welcher Zeit man anruft.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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