Zulassungsstelle in Alsfeld (Landkreis Vogelsbergkreis)

Adresse:

Hersfelderstr. 57
36304 Alsfeld

Kontakt:

Fax:
06631-792-729

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Wanderfreunde Feldatal
Meine Bewertung bezieht sich auf die Fahrerlaubnisbehörde Alsfeld. Antrag und Austellung neuer Führerscheine. Laufzeit ca. 4 Wochen. Sehr schnell bearbeitet und immer sehr freundlich bedient worden. Am Abholtag wurden wir sehr höflich, zuvorkommend und kompetent von Frau Anja Wagner bedient.
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Erwin
Mein Termin ging schnell und ohne Probleme. Kann hier viele nicht verstehen, die nur nörgeln. Vielleicht mal das eigene Verhalten überdenken, so ala wie geht's in den Wald rein, so kommt's auch raus.
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Anna-Lena Kaufmann
Total unfähig. Telefonisch einen Termin vereinbart, an den Sie sich nicht erinnern konnten weil die Stelle ihn nicht in ihr System eingetragen hat. Wollten mich dann trotz Termin wegschicken, nicht einsichtig, dass der Fehler auf ihrer Seite lag. Ewige Diskussionen, bei denen die Mitarbeiter dann noch unfreundlich wurden, sich im Ton vergriffen, total überfordert wirkten und meinten mein Anliegen trotz Termin nicht bearbeiten zu können, da sie personell unterbesetzt sind. Haben dies nur auf Drängen und dank Hartnäckigkeit dann doch gemacht mit einer unterirdischen Laune. Einfach Katastrophe.
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Pistolman
Man kann anrufen egal um welche Zeit, es geht keiner ans Telefon... Stattdessen wird auf das Internet verwiesen! Mal schnell ein neues Auto zulassen? Vergiss es!!! Mindestens eine Woche Wartezeit wenn man via Internet ein Auto an/ummelden möchte! Ich empfehle nach Schotten zu fahren, geht auch Samstags. Diese Zulassungsstelle in Alsfeld könnte genauso gut geschlossen werden! Hätte den selben Effekt! Kostet nur Geld und ist nutzlos!
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M. TR.
Super Personal. Schnelle Bearbeitung, freundlich und hilfsbereit. Ich hatte einen sehr positiven Eindruck bei meinem Termin.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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