Zulassungsstelle in Schwalmstadt (Landkreis Schwalm-Eder- Kreis )

Adresse:

Am Nordbahnhof 2
34613 Schwalmstadt

Kontakt:

Fax:
06691-207-195

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jürgen Gemmerich
Sehr freundliche und aufmerksame Mitarbeiter.
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Andy Ypsilon
Der Service bezüglich der Zulassung ist recht schnell und gut organisiert. Der Mitarbeiter, welcher mein Anliegen bearbeitet hatte, war sehr freundlich und kompetent. Dank der ländlichen Lage, sind Termine auch binnen weniger Tage möglich. Mit der Freundlichkeit ist es jedoch im „Schildershop“ nebenan schlagartig vorbei. Ein Kunde vor mir, mit mäßigen Deutschkenntnissen, wurde von der Mitarbeiterin vor der gesamten Kundschaft vorgeführt. Sprach auf „gekünstelt“ gebrochenem Deutsch mit ihm und machte sich über sein Missverstehen mehrmals lustig. Ein solches Verhalten ist meines Erachtens, überhaupt nicht akzeptabel. Zumal die Preise für den angebotenem Schildershop-Service jenseits von gut und böse sind. Beispiel: EIN Kennzeichen kostet Vorort 19,95€ Bei Amazon bekommt man DREI Kennzeichen (zulässig nach DIN) für 16,49€ inkl. Versand!!! Wenn der Preis schon weder überzeugend noch fair ist, sollte man an der „Freundlichkeitsschraube“ umso mehr drehen! Schade…!
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Dietmar Kestner
Online Termin gebucht für 9:00 Uhr um 9:20 Uhr war ich fertig mit der Fahrzeugummeldung und neuen Nummernschildern. Porsonal ist kompetent und freundlich. Danke
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Susanne Diehl
Sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter. Ich habe keine lange Wartezeit gehabt und meine Fragen wurden geduldig und kompetent beantwortet. Vielen Dank dafür!
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Санжар Аланазаров

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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