Zulassungsstelle in Fritzlar (Landkreis Schwalm-Eder- Kreis )

Adresse:

Brautäcker 3
34560 Fritzlar

Kontakt:

Fax:
05622-930-471

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Björn Degenhardt
Ich meine geschrieben zu haben das ich auf Google geschaut habe. Wozu denn die Webseite der Stadt Fritzlar noch öffnen wenn bei Google die Öffnungszeiten stehen... Einfach mal zugeben das an die Webseite der Stadt gedacht wurde,aber die Tage zwischen den Jahren nicht bei Google eingetragen wurden... Aber zum Glück habt ihr ja für dumme Menschen wie mich einen Zettel an die Tür der Zulassungsstelle gehängt, damit ich auch verstehe warum die Tür abgeschlossen ist. Und mit ihrer Aussage das ich das hätte auf der Seite der Stadt lesen können, lässt mich vermuten daß sie mich für dumm halten. Mfg
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hacki74
Die (ältere) Mitarbeiterin, die mich bediente, war schnippig und unfreundlich. Das trübt den Eindruck doch sehr und ist für mich als Kunde wenig angenehm.
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F U
Ok. Wo Menschen sind da „menschelt“ es und Fehler passieren. Wenn es aber danach so charmant und freundlich bleibt, haben die Mitarbeiterinnen alles richtig gemacht 👍🏼 *MERCI* 😉
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Jan König
Absoluter Katastrophe. Die unfreundlich blonde Frau kann viel aber nicht das wofür sie bezahlt wird. Auf eine normale Frage heist es" keine Ahnung nicht mein Bereich". Anstatt zusagen weis ich nicht, kläre ich für sie. Und wenn man dann sagt das man ein Ausfuhrkennzeichen haben möchte ist eh alles doof. Nächstes mal fahr ich lieber nach Kassel als nochmal dahin zu gehen.
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Abdul Al-Mansoori
Ich bin sehr zufrieden mit dem Service bei der Zulassungsstelle Fritzlar . Alles ging sehr schnell, die Mitarbeiter waren freundlich, hilfsbereit und nett. Besonders hat mir gefallen, dass man sich dort gut aufgehoben fühlt und alles unkompliziert abläuft. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – absolut empfehlenswert!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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