Zulassungsstelle in Rüdesheim am Rhein (Landkreis Rheingau-Taunus- Kreis )

Adresse:

Geisenheimer Str. 77-79
65385 Rüdesheim am Rhein

Kontakt:

Fax:
06722-407-101

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Bücher
Wow - um 8 Uhr da gewesen und die Nummer 49 gezogen - das wird ein langer Vormittag! Aber: fast alle gute Laune, nette Menschen kennen gelernt! Dazu: die haben eine kleine "Theke" aufgebaut mit Wasser und Süßigkeiten. Wo gibt es auf Ämtern bitte so etwas? Die Damen im Schilderkiosk waren super nett. Die an den Schaltern ziemlich überarbeitet, es ist echt Stress da. Und als ich endlich dran, ging es dann auch. Der Fehler liegt im System, nicht bei den Leuten - deshalb 4 von 5 und danke!
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Stefan Laumann-Heuser
Nach online Termin Reservierung war ich heute Morgen für eine H Zulassung bei der Zulassungsstelle in Rüdesheim. Kam direkt zur vereinbarten Zeit dran und wurde sehr freundlich von der Mitarbeiterin bedient. Komme immer wieder gerne vorbei hatte noch nie Probleme. Vielen Dank
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Sylvia F.
Sehr freundlich, gerade Frau Paulsen hat ein offenes Ohr für die "Probleme und Anliegen" der Kunden. Kompetente Bearbeitung der Anmeldung.
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Tom Le
Warum nicht einfach gleich die Telefonleitung abstellen, wenn man sowieso keine Chance hat jemanden zu erreichen? Update: Es wird noch besser. Am Freitag wurde eine neue Software ausgerollt und natürlich hat die Zulassung den ganzen Tag geschlossen. Auch am Montag kein Service und auch nicht garantiert, dass es morgen wieder möglich ist "eventuell morgen wieder". Es ist nicht zu fassen.
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Wolfgang Rahlfs
Heute 25.042025 ist der Laden wegen Software abdäting geschlossen , das geht gar nicht ! Ich muß das erstmal verdauen ! Mann kann jemanden zu mindesten abstellen um Abmeldungen entgegenzu nehmen , das geht auch ohne Rechner das kann man nachträglich in die EDV eintragen , aber ...... nicht zu fassen !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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