Zulassungsstelle in Rüdesheim am Rhein (Landkreis Rheingau-Taunus- Kreis )
Adresse:
Geisenheimer Str. 77-79
65385 Rüdesheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Jennifer Koschade
Ich bin sprachlos wie unhöflich die Mitarbeiter in dieser Zulassung sind. Arrogant und nicht ansatzweise gewillt einem zu helfen. Hier wird herablassend nach Schema F gearbeitet.
Ein Stern ist noch Zuviel. Überdenkt die Auswahl eurer Mitarbeiter!
Norbert Peter
Heute geschlossen wegen Personalversammlung, keine Informationen darüber im Netz, nur ein Schild an der Tür. Also frei genommen, hingefahren und Pustekuchen. Einfach nur schlecht!!!!!
Waldemar Strauss
Ich war heute am Schalter 1 und hatte 3 Fahrzeuge umzumelden.
Meine Anliegen wurden freundlich und schnell bearbeitet. Ich komme gerne wieder.
Dieter Marx
Update 01.11.24
Ich war jetzt schon öfters dort und darf schreiben, dass ich sehr zufrieden bin. Mit Termin ist es ganz geschmeidig - Die Kolleginnen und Kollegen dort sind Pünktlich, es sei denn, es wird für eine komplexere Aufgabe etwas mehr Zeit benötigt. Dafür sind dann aber die Mitarbeiter / innen im Büro nicht verantwortlich. Auch wenn ich mitbekomme wir unhöflich und unverschämt mache Kunden dort sind beobachte Ich dennoch eine vernünftige und höfliche Reaktion der Kollegen dort. Daher kann ich die vielen schlechten Rezensionen nicht verstehen.
Ich werde weiterhin zu dieser KFZ Zulassungsstelle fahren obwohl ich in SWA wohne und es dort auch eine gibt. Besonderer Dank geht an Fr. Emilia F. Sie ist immer gut gelaunt und macht Ihre Arbeit vernünftig und gewissenhaft. Weiter So - ich komme weiterhin zu euch 😊👍🙏
Ich war jetzt schon angenehm überrascht - nette Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 😊👏
Alles prima gewesen. Die Terminvergabe im Internet funktioniert auch gut. Da kann ich mich nicht beschweren. Wenn der C19 Spuk mal ein Ende hat sollten einige Tage mit Terminplanung bleiben. Da wird dann wohl für jeden etwas dabei sein. Weiter so, vielen Dank 🙏
Wilfried Perabo
Am Anfang Unfreundlich,Überheblich,Arrogant. Später dann auf Wiedergutmachung aus.Besonderst die Dame die Frechi am Tisch stehen hat,hat ihrem Spitznamen alle Ehre gemacht. Wenn man die Kommentare hier so liest scheint das hier Gang und Gebe zu sein. Was werden das erst für Vorgesetzt sein, die so etwas zulassen?.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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