Zulassungsstelle in Idstein (Landkreis Rheingau-Taunus- Kreis )

Adresse:

Black- und Decker Str. 28
65510 Idstein

Kontakt:

Fax:
06126-2270-789

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Muneeb Raza
Ich war heute in der Zulassungsstelle Idstein, im Raum 1 (Zimmer 1), und bin sehr zufrieden mit dem Ablauf. Die Dame in Raum 1 hat sich sofort und sehr schnell um mein Anliegen gekümmert. Auch das gesamte Personal war freundlich, kompetent und gut organisiert. Alles wurde zügig bearbeitet, sodass ich mit meinen Kennzeichen sehr schnell wieder fertig war. Super Service, sehr gute Leistung und eine schnelle, reibungslose Abwicklung. Vielen Dank an Raum 1 für die tolle Unterstützung!
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Lisa Verena
Super! Die Mitarbeiter waren durchweg unglaublich freundlich, aufmerksam und hilfsbereit. Man hatte sofort das Gefühl, willkommen zu sein und ernst genommen zu werden bei meinem Problem. Mir wurde kompetent geholfen und alles ging schnell, unkompliziert und völlig stressfrei. So einen Service erlebt man selten bei Behörden. Ein großes Dankeschön an das Team.
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José
Idsteiner Zulassungsstelle sind Perfekt. Geben sich viel Mühe, erklären einem alles. Geh sehr oft dahin und immer ohne Probleme. Danke
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Jonas L.
Willkommen zurück in den 90ern. Extrem lange Wartezeiten, Ticketschalter defekt, Leute sitzen im Warteraum ohne das sie vom Personal eine Nummer ausgehändigt bekommen, zig Parkplätze im Hof aber kein einziger für die Kunden. Ein Paradebeispiel für das deutsche Behördentum…
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Tanja Guckes
Armes Deutschland! In einer Zulassungsbehörde im ländlichen Raum erlebt man wie sehr Deutschland bei der Digitalisierung am Arsch ist. Um zehn nach 7 standen bereits 13 wartende vor dem Amt in der Kälte...Parkplätze rund um die Zulassung Fehlanzeige...alle mit personalisierten KFZ Schildern versehen ...na klar, man sitzt hier ja an der Quelle...der Witz des Tages...Um Punkt halb 8 werden Wartemarken händisch ausgeteilt, weil das Gerät kaputt ist....ohne Worte! Die Gebühr für einen Zulassungsservice ist in jedem Fall gut investiert. Spart Lebenszeit, Nerven!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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