Zulassungsstelle in Idstein (Landkreis Rheingau-Taunus- Kreis )

Adresse:

Black- und Decker Str. 28
65510 Idstein

Kontakt:

Fax:
06126-2270-789

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Max Hünerbein
Top Arbeitskräfte die sehr freundlich und flexibel sind. Leider wird nie ans Telefon gegangen deswegen 1 Stern weniger.
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Dennis Mirabelli
Unfreundlich, unflexibel und von oben herab. Ich habe noch nie eine unfreundlichere Zulassungsstelle gesehen. Chapeau Idstein! Für eine gewerbliche Anmeldung vor Ort gewesen. Ohne Termin,, da die Hauptstelle Bad Schwalbach per Mail antwortete das an ALLEN TAGEN ohne Termin eine gewerbliche Zulassung möglich ist. 17:20 am Zimmer angeklopft,( Zulassungsstelle war komplett leer ) ohne termin würde sie nichts machen und das steht auch so an der Tür und es wäre ihr egal wer eine Mail gesendet hat. Hauptsache die Nägel sind schon gefeilt liebe Zulassungsmitarbeiterin 😉
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Anette Nagel
Ich war heute zum Ab- und Anmelden da und super zufrieden. Die Mitarbeiter/innen waren alle sowohl extrem nett und höflich als auch witzig. Es ging echt schnell und weil einige andere wartende Mitmenschen und ich vor der Öffnungszeit in der Kälte vor der Tür standen, wurden wir sogar schon früher in die Wartehalle gelassen. Es war wirklich ein positives Erlebnis.
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Julia Nägler
Alles super geklappt. Ohne Termin recht zügig fertig. Nette Mitarbeiter. Gerne wieder.
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Markus Bostelmann
Moinsen, ich bin aus dem Norden hier runter gezogen und habe nun meine zweite Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Idstein gemacht. Ich kann mich hier nur positiv über den sehr guten Service äußern und habe hier absolut nichts negatives erlebt!!!! Vielen Dank für den guten Service....

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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