Zulassungsstelle in Bad Schwalbach (Landkreis Rheingau-Taunus- Kreis)

Adresse:

Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach

Kontakt:

Fax:
06124-510-377

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jakob G.
Überraschend schnell und einfach den Führerschein eines Familienmitgliedes abgeholt, dank online Termin recht dchnell dran gekommen, Parkplätze waren zwar voll, aber habe am Ende noch welche gefunden. Läuft
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vmerzzy
Es ist Unglaublich wie lange eine Anmeldung über einen Händler dauern kann! Ich warte seit 14 Tagen auf die Zulassung und nein es liegt nicht am Autohändler sondern an der Zulassungsstelle! Es ist ebenso eine Frechheit wie die Öffnungszeiten sind! Und wenn man dann zu diesen Schlechten kurzen Zeiten anruft geht keiner ran! Das ist mit abstand die schlechteste Zulassungsstelle die ich je gesehen habe! Ändert was daran denn so kann es nicht weitergehen nicht ohne Grund habt ihr solch eine schlechte Bewertung! ps. Hätte gerne keinen Stern gegeben
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F X
Vorgänge werden zügig bearbeitet und besonders mit Frau Heinrich hat man eine fachlich sehr kompetente Ansprechpartnerin. Ein positiver Einfluss des Führungspersonals auf die gesamte Zulassungsstelle ist wahrnehmbar. Weiter so!
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Nela Kureczka
Vielen Dank an Jola Heinrich für die freundliche, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt. Top 👌
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Ingrid Willnath
Vielen Dank an Frau Heinrich mit Ihrer zuverlässigen, lieben und kompetenten Art. Auto schnell zugelassen. Danke!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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