Zulassungsstelle in Bad Schwalbach (Landkreis Rheingau-Taunus- Kreis)

Adresse:

Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach

Kontakt:

Fax:
06124-510-377

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bernhard Ries
17.09.25, Schalter 3+4, ein älterer, ein jüngerer Sachbearbeiter. Unangemessener Ton, unangemessenes Auftreten zur Begrüßung. Mein Anliegen (3 Ummeldungen) wurde abweisend, geradezu LUSTLOS und, trotz perfekter Vorbereitung der Papiere meinerseits, mit "DAS GEHT JA PRIMA LOS" kommentiert. Ich zahle für diese Leistung und bin verpflichtet, diese ausführen zu lassen. Fachgerechte Ausführung dürfte wohl unter Mindestanforderung abzuhaken sein. Hierfür bedarf es keines Sonderlobes. Jedoch dürfte man sein Auftreten und den Umgang mit ZAHLENDER KUNDSCHAFT grundlegend überdenken und verbessern. Ich denke, dass diese Grundlagen des Miteinanders auch ein Sachbearbeiter in sein tägliches Tun einbinden kann.
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Konstantin Evers
Leider eine weitere, sehr schlecht organisierte Behörde, die weit hinter den Standards lebt. Die wenigen Termine sind bis in die weite Zukunft vergeben, die Öffnungszeiten sind für die arbeitende Bevölkerung so gut wie nicht erreichbar und wenn man es dann doch mal geschafft hat, liegt die Wartezeit trotz Ankunft zur Öffnung um 07:30 Uhr bei ca. 2 1/2 Stunden. Die Bezahlung erfolgt dann in einem anderen Gebäude, die Kassendame ist aber auch nicht immer vor Ort, was eine erneute Wartezeit bedeutet. Von der Erfindung von Kassenautomaten (Selfpay-Desk) hat man hier noch nichts mitbekommen. Lediglich die Mitarbeitenden geben sich Mühe, gegen den ansonsten heruntergekommen Behördenapparat anzulächeln und freundlich zu sein.
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Jasmin Jo
Ich war heute mit Termin bei der Zulassung in Bad Schwalbach und ich habe wie die letzten mal sehr gute Erfahrungen gemacht. War sogar früher dran, weil 2 zu ihrem Termin nicht erschienen. Das ist sehr ärgerlich für die Leute die keine Termine bekommen und an den Tagen ohne Termine stundenlang warten müssen. Ich würde bei so Leuten dann eine Gebühr berechnen, wenn sie zu einem anderen Termin erscheinen. Die Termine sind super easy per Link abzusagen. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und auch an der Kasse und bei der Ausgabe waren alle kompetent und freundlich. Gerne wieder.
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H. Wilhelm
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Denis Gubaydullin
Danke, Sie haben mir das aus dem Mund genommen. Sehr hilfreiches Feedback.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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