Zulassungsstelle in Bad Schwalbach (Landkreis Rheingau-Taunus- Kreis)

Adresse:

Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach

Kontakt:

Fax:
06124-510-377

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Randy Mehlinger
Führerschein abholen, okay.... Aber dann nur einen vorläufigen bekommen, weil der richtige noch gemacht werden muss, dafür erneut 52€ bezahlen und gesagt bekommen "Das müssen sie mit ihrer Fahrschule klären, da können wir nichts dafür" ist einfach nur frech.
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Om Mr
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Joerg Seyffarth
Ich kann nur Positives über diese Zulassungsstelle berichten. Meine Ummeldung mit Kennzeichenwechsel hat ganze 5 Minuten gedauert, die Menschen waren freundlich. Wermutstropfen ist die Parkplatzsituation, trotz schätzungsweise 100 Plätzen. Mein Tipp: zu zweit anreisen, während der eine die Wartenummer zieht, kann man im Fahrzeug warten, bis ein Parkplatz frei wird. Wartezeit an einem Tag OHNE Termin ca. 2 Stunden.
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Little Mole
Ich kann die vielen negativen Erfahrungen der anderen Kunden mit "der Person an Schalter 6" leider bestätigen. Diese ist extrem herablassend, kundenverachtend, überheblich und arrogant - und das für einen Dienstleister, der mit Steuergeldern finanziert wird! Sowas ist für eine öffentliche Dienstleistungseinrichtung untragbar. Seitens der Vorgesetzten sollte man endlich Konsequenzen ziehen und jeglichen Kundenkontakt unterbinden! Da muss man als Arbeitgeber personell schon sehr verzweifelt sein, dass man sowas jahrelang den Kunden zumutet. Eigentlich eine Frechheit. Lieber nach Idstein oder Rüdesheim fahren und Bad Schwalbach meiden! Ich gebe nur deswegen 1 Stern, weil man weniger nicht vergeben kann.
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kleines Glas
Habe heute, Freitag Mittag 11.45 Uhr, telefonisch einen vorläufigen Führerschein beantragt. Die Mitarbeiter im Zimmer 7 sind freundlich, nett und total hilfsbereit. Einfach toll.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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