Zulassungsstelle in Langen (Landkreis Offenbach)

Adresse:

Südliche Ringstr. 80
63225 Langen

Kontakt:

Fax:
06103-203-712
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch von 7:30 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 7:30 bis 13 Uhr

Rezensionen:

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Sven Schmidt
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Marvin Atl
Ein ganzer Haufen an unmotivierten Mitarbeitern auf der Zulassungstelle. Der Kollege an Schreibtisch 7 hat unsere Dokumente über den Tisch geworfen und war extremst unfreundlich. Dann ging die Zahlung auch nur mit einer Girocard, so einen Schwachsinn habe ich lang nicht mehr erlebt.
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Jennifer Rochelle
Ich möchte hier ausdrücklich einmal ein ganz großes Lob an die Zulassungsstelle in Langen aussprechen! Insbesondere Herr Rhodes und Herr Ulu waren einfach unfassbar freundlich, hilfsbereit und geduldig. Man merkt sofort, dass hier nicht einfach nur „abgearbeitet“ wird, sondern dass den Mitarbeitern wirklich daran gelegen ist, den Menschen weiterzuhelfen. Beide waren zu jeder Zeit ausgesprochen nett, haben sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und auch bei Rückfragen absolut geduldig reagiert. Gerade bei einem Behördengang ist so ein Service alles andere als selbstverständlich und deshalb möchte ich das auch ausdrücklich hervorheben. Herr Rhodes und Herr Ulu sind wirklich die Besten! Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit, Ihre Geduld und vor allem für den unglaublich freundlichen Umgang. So wünscht man sich eine Behörde! 🙏🏼 Ganz klare 5 Sterne und eine absolute Empfehlung!
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Sofia Aslanov
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Sabine Philp
Die Bearbeitung der Ummeldung startete wie geplant und dauerte genau 10 min.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Besuche und Vorsprachen im Bürgerbüro, der Kfz-Zulassungsstelle und in allen anderen Bereichen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Das Bürgerbüro und die Kfz-Zulassungsstelle sind für persönliche Vorsprachen geöffnet. Dazu ist es notwendig, über das Online-Terminvereinbarungssystem frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Damit werden Wartezeiten vermieden. 

In der Terminliste sind immer Termine für zwei Wochen enthalten. Jeden Tag kommen dann Termine für den nächsten Tag in der Folgewoche hinzu.

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