Zulassungsstelle in Langen (Landkreis Offenbach)

Adresse:

Südliche Ringstr. 80
63225 Langen

Kontakt:

Fax:
06103-203-712
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch von 7:30 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 7:30 bis 13 Uhr

Rezensionen:

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Peter Siemon
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Gabi Guddat
Die Zulassungsstelle ist einfach super: freundlich, hilfsbereit, auch in komplizierten Fällen schnell mit Hilfe dabei.. echt toll. Wer hätte gedacht, dass es das noch gibt 😀👍
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Alex Alexandroff
Besonderer Lob an die junge Mitarbeiterin in der KFZ-Zulassung. Ich habe ein Auto zugelassen,, aber es hat etwas gefehlt. Sie war sehr geduldig und außergewöhnlich freundlich. Auch eine weitere Kollegin, die später dazu kam, war ebenfalls sehr freundlich. Vielen Dank!
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Chanchan Lu
Ich war heute müde bei der Zulassungsstelle. Hab nicht gehört, wegen Ablenkung. Der Mitarbeiter war sehr unhöflich! Er hat heute morgen gesagt, dass ich ohne Termin Ohne Nummer noch mal zu Ihnen darf, weil meine Unterlagen geprüft wurde. Es fehlt nur ein Kennzeichen und Ich darf ohne Termin vor 15:00 Uhr kommen. Um 14:30 Uhr war ich da, er hatte weder Lust auf die Arbeit noch mit mir zu sprechen. Er hat einfach zu Ihrer Kollegin gesagt:“ es ist übel,… eine Chinesin jetzt ohne Aufrufe zu mit gekommen ist, hab kein Bock ihr Kennzeichen zu erstellen. Am Ende wurde ich abgelenkt, habe nicht gehört, dass ich unter zu Keller gehen musste, danach die Bearbeitungsgebühren zahlen. Ich wurde sofort beleidigt.:“Es ist unglaublich, dass man eingebürgert…..“ schlecht benehmen. Es ist unglaublich solche Rassist hier bei der Verwaltungsbüro gibt. Aus Höflichkeit habe ich mit den Beiden geschrien. Ich möchte nur schnell von den entfernen.
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M K

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Besuche und Vorsprachen im Bürgerbüro, der Kfz-Zulassungsstelle und in allen anderen Bereichen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Das Bürgerbüro und die Kfz-Zulassungsstelle sind für persönliche Vorsprachen geöffnet. Dazu ist es notwendig, über das Online-Terminvereinbarungssystem frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Damit werden Wartezeiten vermieden. 

In der Terminliste sind immer Termine für zwei Wochen enthalten. Jeden Tag kommen dann Termine für den nächsten Tag in der Folgewoche hinzu.

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